Es ist ein ganzes Konvolut von Neuregelungen, die in einen eher komplizierten Gesetzestext mündeten. Schon der Titel ist ein bemerkenswertes Wortungetüm:
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (21/1497)
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