Ziemlich überraschend kommt der Beschluss des Bundestages, die Netzentgelte bei Zwischenspeicherung entfallen zu lassen.

Das rollende Kraftwerk soll in Deutschland auch den Strom ins Netz zurückgeben dürfen – und nicht noch einmal Netzgebühren zahlen. Foto: VW

Es ist ein ganzes Konvolut von Neuregelungen, die in einen eher komplizierten Gesetzestext mündeten. Schon der Titel ist ein bemerkenswertes Wortungetüm: 

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (21/1497)

Werde energie-bau-Abonnent

Sie wollen noch mehr Bilder und mehr Hintergrundinfos? Praxisnahe Details, Pläne und Interviews? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Kostenloses Probemonat
Bereits Mitglied?

Leserbriefe, Anmerkungen, Kommentare bitte an redaktion(at)energie-bau.at

ebau newsletter