Die gerade erschienene OIB-Richtlinie 2023 hat ein neues Kapitel zum Schutz der Schallimmissionen.

Wie hoch darf der Schall sein? Die OIB 2023 Richtlinie 5 muss noch von den österreichischen Bundesländern in die Baugesetze aufgenommen werden.

Hier eine Ergänzung zu unserem Artikel „Wärmepumpen I: Viele Bestimmungen über zulässige Geräusch-Pegel“, Mit der vor kurzem erschienen österreichischen OIB 2023 Richtline 5 gibt es ein ganz neu eingefügtes Kapitel 5 „Schutz vor Schallimmissionen von technischen Anlagen für die Konditionierung von Gebäuden bei Übertragung im Freien“, siehe hier.

Das Kapitel gab es in der OIB 2019 noch nicht.Wenn die OIB Richtlinien 2023 in den allen einzelnen Bundesländer in Kraft treten, die ersten Bundesländer werden die OIB 2023 Anfang 2024 gültig machen, dann gibt es österreichweit eine einheitliche Bestimmungen über zulässige Geräusch-Pegel.

Hier die wichtigsten Bestimmungen:

5.2 Anforderungen

5.2.1 Entsprechend der Umgebungssituation (Kategorie 1 bis 3) sind folgende Anforderungen einzuhal- ten, wobei die Kategorien 1 bis 3 durch die Bundesländer festzulegen sind.

5.2.2 Technische Anlagen für die Konditionierung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden sind so zu dimensionieren, zu errichten und zu betreiben, dass die energieäquivalenten Dauerschallpegel (kein zeitbewerteter Pegel) der Anlagengeräusche in der jeweiligen Betriebsart an der Nachbar- grundstücksgrenze als auch an Fenstern und Außentüren von Aufenthaltsräumen anderer Wohneinheiten auf dem eigenen Grundstück die Werte nachstehender Tabelle nicht übersteigen:

5.2.3 Werden diese technischen Anlagen in den verschiedenen Tageszeitabschnitten in unterschied- ichen Betriebsarten eingestellt, gelten die Anforderungen in der jeweiligen Betriebsart. Trifft dies nicht zu, so gelten die Anforderungen für den Vollbetrieb.

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Danke für den Hinweis an Helmut Schöberl (Schöberl & Pöll GmbH)

OIB 2023 Richtline 5

 

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