Unternehmensmeldung

Erweiterung der Zulassung der H. Stocker GmbH-Dachdurchführung KombiLine DWD-Schott auf 1 m!

Stocker Versuchsaufbau im Schrägdach und Flachdach mit maximalem Dachaufbau.

Das DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik Berlin) hat im April 2021 eine Änderung der Messmethode der maximal zulässigen Dachdurchdringungslänge bei Dachdurchführungen in brennbaren Baustoffen einseitig durchgeführt. Seitdem wird in der Achse der Abgasanlage gemessen, anstatt wie bisher 90° zum Dachaufbau. Durch diese Änderung der Messmethode waren die Einbaumöglichkeiten solcher Durchführungen aller Hersteller, und somit auch die KombiLine DWD-Schotts der H. Stocker GmbH (Kematen/Tirol), stark eingeschränkt.

Die 2021 eingeführte Messmethode, die auch für alle Marktbegleiter in diesem Segment Gültigkeit hat, führte bei sehr steilen Dächern und stark gedämmten Dachaufbauten zu rascher Überschreitung der maximal erlaubten Durchdringungslänge innerhalb der bisherigen Zulassung des DWD-Schotts.

Stocker reagierte sofort darauf und hat schon im April 2022 zwei Dachaufbauten geprüft, die einen Meter im Eingriff aufweisen. Einen Schrägdachaufbau mit 506 mm Dachaufbau und 58° Dachneigung sowie 955 mm im Volleingriff und zusätzlich eine Flachdach-Variante mit 1.015 mm im Volleingriff bei einem sehr geringen U-Wert von 0,04 W/m²K. Die Tests wurden in realen Dachkonstruktionen eines führenden österreichischen Fertighausherstellers durchgeführt.

Damit hat Stocker die technische Überlegenheit seiner Konstruktion in zwei praxisnahen Einbausituationen im Dach bewiesen. Über 1 m im senkrechten Volleingriff bei maximal 400 mm Anteil an hochgedämmten EPS-Dämmplatten zeigt, wie hoch und sicher das Schutzpotential der Stocker DWD-Schott Grundkonstruktion ist.

Hier geht es zur Stocker-Website.

Hinweis: Die Meldung wurde von dem genannten Unternehmen verfasst. Das energie:bau Magazin übernimmt für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte keine Haftung.