Nach der 2010 erlassenen Ökostromverordung mit festem Einspeisetarif ging ein Aufatmen durch die Windbranche. Damit die für 2011 angekündigte Windoffensive kein Strohfeuer bleibt, sind laut IG Windkraft eine Reihe von Veränderungen nötig.
Windpark Bruck an der Leitha
Nachdem der Ausbau der Windkraft im Jahr 2010 neu in Gang gekommen ist, werden 2011 laut IG Windkraft Windräder mit einer Leistung von rund 120 Megawatt Leistung errichtet. Durch die Stolpersteine im Ökostromgesetz könne jedoch nur ein kleiner Teil der bereits bewilligten Projekte realisiert werden. Das für Neuanlagen zur Verfügung stehende Fördervolumen sei bereits jetzt bis ins Jahr 2015 ausgeschöpft. Daher bedürfe es rasch einer Reform des Ökostromgesetzes, dringend erforderlich sei der neue Einspeisetarif für 2011.

Die IG Windkraft freut sich über ein erfolgreiches Jahr 2010. Der seit 2006 bis Mitte 2010 andauernde Stillstand beim Windkraft-Ausbau konnte aufgrund des im Februar 2010 erlassenen Einspeisetarifs in Höhe von 9,7 ct/kWh endlich überwunden werden. Beim Beginn des Ausbaus konnten nun im Jahr 2010 acht Anlagen mit 16 Megawatt errichtet werden. Damit liefern in Österreich 625 Windkraftanlagen mit 1011 MW Leistung die Jahresstrommenge für rund 600.000 Haushalte ins Netz.

Für das Jahr 2011 hat der Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner bereits im Dezember des Vorjahres einen sinnvollen Vorschlag für eine Verlängerung der Einspeisetarife auf selbem Niveau wie 2010 vorgelegt, doch bisher konnte zwischen ihm und Umweltminister Dr. Niki Berlakovich noch keine Einigung erzielt werden.

Aktuell sind bei der Ökoabwicklungsstelle OeMAG fertig genehmigte neue Windkraftprojekte mit einer Leistung von rund 600 Megawatt eingereicht. "Wir freuen uns, dass in so kurzer Zeit so viele Windkraftanlagen die Genehmigungsverfahren passieren konnten, 600 Megawatt sind 60 % des aktuellen Anlagenbestands. Dies beweist die enorme Akzeptanz des weiteren Windkraftausbaus bei den Anrainern", freut sich Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Bezüglich weiterer 140 MW, die auch bei der OeMAG beantragt sind, ist ein Verfahren in zweiter Instanz anhängig. Insgesamt ist das Förderkontingent für neue Ökostromanlagen bis ins Jahr 2015 bereits belegt, und zwar nicht nur für die Windenergie, sondern auch für Biomasse, Biogas und Geothermie. Dieser Projektrückstau ergibt sich aus dem Stillstand der letzten Jahre, wo aufgrund des niedrigen Einpeisetarifs und der Regelungen im Ökostromgesetz keine Projekte gebaut werden konnten.

Verschärft wird die Situation dadurch, dass verschiedene Projekte einander blockieren: Projekte, die über OeMAG-Verträge verfügen, und längere Realisierungszeiten haben, blockieren andere Projekte, die jederzeit umgesetzt werden könnten, jedoch im Fördersystem weiter hinten gereiht sind. Spezielle Fristen im geltenden Ökostromgesetz sind ein weiterer Stolperstein. Dadurch, dass Projekte maximal drei Jahre in der Reihung um einen OeMAG-Vertrag bleiben, drohen von den bereits eingereichten Projekten mindestens 150 MW aus dem Ökostromfördertopf wieder herauszufallen.
"Aufgrund der Stolpersteine im geltenden Ökostromgesetz ist im nächsten Jahr lediglich mit der Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Leistung von 120 MW zu rechnen", so Moidl. In den Jahren 2003 bis 2006 konnten hingegen jährlich rund 200 MW errichtet werden. Mit einer positiven Reform des Ökostromgesetzes könnte ein deutlich größerer Ausbau in Gang kommen und damit die positiven Wirkungen der Errichtung und des Betriebs der Anlagen auf die regionale Wertschöpfung und den Arbeitsmarkt entfaltet werden. Moidl: "Die Politik hat es in der Hand, diese positive Entwicklung anzustoßen."

Im Ökostromgesetz aus dem Jahr 2008 ist die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Leistung von 700 MW bis zum Jahr 2015 vorgesehen. Der österreichische Nationale Aktionsplan Erneuerbare Energien, der im Juni 2010 der EU Kommission gemeldet wurde, sieht einen Ausbau der Windkraft bis zum Jahr 2015 um 950 MW und bis zum Jahr 2020 um insgesamt rund 1570 MW vor. Keines dieser Ziele ist mit dem aktuell geltenden Ökostromgesetz erreichbar. "Aufgrund der begrenzenden Regelungen und Hürden im Ökostromgesetz sind die energiepolitischen Ziele so nicht erreichbar. Da bedarf es dringend einer Verbesserung des Ökostromgesetzes", fordert Moidl.
Seit dem von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner vergangenen Mai veranstalteten Ökostromtag 2010 haben konstruktive Gespräche mit den Beamten der Sektion Energie stattgefunden, auch mit den Beamten des Lebensministeriums laufen gute Gespräche.

DI (FH) Johannes Trauttmansdorff-Weinsberg, Geschäftsführender Gesellschafter der ImWind Group GmbH, der in den letzten 15 Jahren zahlreiche Windparks realisiert hat, unterstreicht die Dringlichkeit einer Novelle aus Investorensicht: "Beim aktuellen Ökostromgesetz beißt sich die Katze in den Schwanz. Wir könnten Projekte sofort bauen, sind damit in der Reihung aber zu weit hinten. Mit anderen Projekten sind wir zwar in der Reihung früher dran, diese haben aber wiederum längere Realisierungszeiten. Somit blockieren wir uns selbst. Für die Finanzierung der millionenschweren Projekte sind die nicht aufeinander abgestimmten Regelungen sehr problematisch. Außerdem macht es weder aus betriebswirtschaftlicher noch aus volkswirtschaftlicher Sicht Sinn, fertig bewilligte Projekte auf die lange Bank zu schieben."

Der seit Jahren im Energiebereich engagierte Präsident des Vereins Energiepark Bruck/Leitha, Herbert Stava, appelliert an die Politik: "Wir haben einige sehr gute Projekte in unserer windstarken Region neu in Planung. Bevölkerung und Bürgermeister stehen hinter uns, denn ein Windpark trägt gehörig zur regionalen Wertschöpfung bei. Wir brauchen dringend eine Perspektive, wie es weiter geht. Dass bis 2015 alle Gelder vergeben sind, können wir so nicht hinnehmen. Wir brauchen ein langfristig stabiles Ökostromgesetz und rasch den Einspeisetarif für 2011 und 2012."

Quelle und Foto: IG Windkraft

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