Die neuen „Peer-to-Peer-Verträge“ im Rahmen der gemeinsame Energienutzung bieten Familien bald leichtere Möglichkeiten, Strom auszutauschen – und zu verschenken.

Bishar war jedenfalls eine juristische Person (Verein oder Genossenschaft) notwendig, um mit anderen Strom zu tauschen, zu handeln, zu verkaufen. Bald ist das auch mit einfachen Verträgen möglich. Grafik: Koordinationsstelle EEG

Noch ist alles nicht in trockenen Tüchern, weil in Österreich auch der Bundesrat dem Elektrizitäts-Wirtschafts-Gesetz (ElWG) zustimmen muss. Im Laufe des ersten Halbjahres 2026 kommen die nötigen genaueren Verordnungen zur Durchführung und zu den Tarifen dazu. 

Doch spätestens am 1. Oktober 2026 soll eine neue Variante des privaten Stromhandels möglich werden:

Nur mehr ein simpler Vertrag notwendig

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