Unklar ist manchen Interessent:innen, ob denn staatlich geförderte Photovoltaikanlagen in den neuen EEGs Platz finden. Hier die Antwort.

Unser Dr. Sonne beantwortet Ihre Fragen zu Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften.

Die Frage kam vom Leser Robert Necker an die Spezialfachseite www.energiegemeinschaft.at, die wir betreuen. Hier die Frage ausführlich und die Antwort vom Experten: 

 

FRAGE von ROBERT NECKER an DOKTOR SONNE:

„Stimmt es, dass geförderte PV-Anlagen nicht an einer EEG teilnehmen können? Da würden ja nicht viele übrig bleiben. 
Es müsste ja als Überschusseinspeiser möglich sein, einen Teil des Überschusses über eine Energiegemeinschaft weiterzugeben.Danke im Voraus!“

 ANTWORT von DOKTOR SONNE: 

Da weder im EAG noch im ElWOG eine diesbezügliche Einschränkung vorgesehen ist, gehe ich davon aus, dass es geförderten Anlagen durchaus möglich ist an einer EEG teilzunehmen. Ein Beispiel erklärt den Grund dafür vermutlich besser. 
Angenommen ich habe eine 15 kWp Photovoltaikanlage auf meinem Dach errichtet, bin also ein "Prosumer", ich beziehe und liefere Energie. Des weiteren habe ich dieses Jahr einen Tariffördervertrag bei der OeMAG abgeschlossen dessen Laufzeit 13 Jahre beträgt und dadurch bin ich zumindest im ersten Vertragsjahr verpflichtet in die Bilanzgruppe der OeMAG einzuliefern.Konkret bedeutet das, ich darf in keine andere Bilanzgruppe einliefern oder anders gesagt, zu keinem anderen Energieabnehmer "wechseln". Dazu muss man wissen, dass man allgemein mit seinem Energiebezug/Einlieferung nur einem Energielieferanten/Abnehmer zugeordnet sein kann. Würde ich als z.B. zu dem Unternehmen XY wechseln weil die einen gerade einen besseren Preis bieten, würde ich gegen meinen OeMAG Vertrag verstoßen und ggf. die Förderung zurückzahlen müssen. 

ABER
durch meine Teilnahme an der EEG wechsle ich nicht den Anbieter/Abnehmer, sondern es reduziert sich lediglich die Menge die ich dort einliefere. Jene Mengen also die ich an die EEG liefere sind daher vergleichbar damit, als hätte ich sie selbst verbraucht oder gespeichert. Ich müsste in diesem Fall lediglich der OeMAG mitteilen, dass sich die Menge die ich künftig einliefern werde geringer ausfallen wird aufgrund meiner Beteiligung an einer EEG.

Weitere Infos zu Erneuerbaren Energie Gemeinschaften.

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