Diese Woche präsentierte der burgenländische Landesrat Heinrich Dorner eine deutliche Erhöhung der erst vor kurzem eingeführten burgenländischen Windkraft- und Photovoltaikabgabe. Die Höhe der Abgabe soll zukünftig 17.600 € pro Megawatt Windkraft und 6.500 € pro Hektar Photovoltaik betragen.
Versechsfachung bei Windkraft, Verfünffachung bei Photovoltaik
Bei Windkraft handelt es sich dabei um eine Versechsfachung, bei Photovoltaik um eine Verfünffachung. „Dies würde de facto einer Abschöpfung bis zu 100 Prozent der gesamten Gewinne gleichkommen und damit weitere Investitionen stoppen“, so Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. Die Abgabe soll nicht nur für Neuanlagen gelten, sondern rückwirkend auch für bestehende Anlagen angehoben werden: 7.900 € pro Megawatt bei Windkraft und 3.250 € pro Hektar bei PV soll für seit Jahren in Betrieb befindliche Anlagen gezahlt werden.
Kosten, mit denen die Anlagenbetreiber nie kalkuliert haben
Hier sogar eine Verzehn- bzw. Verfünffachung. Im Laufe von vier Jahren werden diese Zahlungen auf das Niveau von Neuanlagen angehoben. Das sind zusätzliche Kosten, mit denen die Anlagenbetreiber nie kalkuliert haben. Vertrauensschutz gilt damit neuerdings nicht mehr. Das alles vor dem Hintergrund, dass im Juni ein Erneuerbaren-Beschleunigungspaket beschlossen wurde, in dem die Abgabe für PV-Projekte bereits verdoppelt wurde.
„Abgabe ist verfassungswidrig“
Burgenland, das Musterbundesland im Erneuerbaren-Ausbau, plant damit eine Gesetzesnovellierung, die verfassungswidrig sowie EU-rechtswidrig ist, und bremst damit aktiv die Energiewende in Zeiten der Energie- und Klimakrise. Die Novelle soll in der nächsten Landtagssitzung am 17. November beschlossen werden. Ein von den Branchenverbänden PV Austria und IG Windkraft beauftragtes Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer urteilt klar über die Verfassungswidrigkeit und EU-Unvereinbarkeit der geplanten Erhöhung. „Diese Abgabe ist eine Erdrosselungssteuer“, fasst Verfassungsjurist Heinz Mayer zusammen: „Die Anhebung ist unsachlich, verfassungswidrig und verletzt EU-Recht.“
Abschöpfung von „Übererlösen“ sei nicht möglich
Bei der geplanten Erhöhung argumentiert man nicht wie bisher mit dem Landschaftsbild, sondern es geht nur mehr um eine Abschöpfung von „Übererlösen“. „Eine Abschöpfung von ‚Übererlösen‘ kann jedoch nicht auf Landesebene durch eine Landschaftsabgabe bedient werden“, erklärt Mayer. Darüber hinaus können die meisten Windkraftbetreiber die Spitzenpreise am Strommarkt gar nicht lukrieren.
Das Gesetz birgt weiters die Gefahr, dass die Abgabe zu Schwierigkeiten bei den Unternehmen führt, wenn die Strompreise wieder zurückgehen. Zu den „Übererlösen“ der Stromerzeuger ist außerdem festzuhalten: Zum einen sieht das Fördergesetz EAG schon jetzt vor, dass Anlagenbetreiber im Falle des deutlichen Anstiegs der Marktpreise über das Niveau der Stromgestehungskosten Rückzahlungen ins Fördersystem vornehmen müssen.
Zum anderen wurde im Oktober eine EU-Verordnung zur Abschöpfung von „Übererlösen“ von Stromerzeugern beschlossen, welche nun in Österreich auf Bundesebene umgesetzt wird. Bezüglich dieser geplanten Abschöpfung von „Übererlösen“ bringt sich die Branche mit konstruktiven Vorschlägen ein, wie dies erfolgen kann, ohne dass Investitionsanreize gefährdet werden. „Eine unsachliche zusätzliche Abgabe, die noch dazu auf das Landschaftsbild aufgehängt wird, wird von der Erneuerbaren-Branche intensiv bekämpft werden“, kündigt Immitzer an.
Projektumsetzung orientiert sich nur an langfristigen Stromeinnahmen
Für neue Projekte sind angesichts gestiegener Anlagenkosten und steigender Finanzierungskosten nämlich nicht die aktuell hohen Spotmarktpreise relevant, sondern langfristige Preise auf den Strommärkten sowie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-Regime. „Innerhalb dieser Rahmenbedingungen könnten weitere Projekte mit zusätzlichen neuen Abgaben im Burgenland kaum mehr umgesetzt werden“, so Moidl.
Runder Tisch für konstruktive Lösung gefordert
Die Windbranche hat sich seit jeher für eine wirtschaftliche Einbindung der Standortgemeinden eingesetzt. „Es braucht aber wirtschaftliche, tragbare und praktikable Lösungen, damit die Regionen, die sich für die Energiewende einsetzen, auch unterstützt werden können“, erklärt Moidl und fordert einen runden Tisch für eine brauchbare und umsetzbare Lösung für Neuanlagen in Zukunft.
Landschaftsbild nur durch Erneuerbare beeinträchtigt?
Die Einführung der Windkraft- und PV-Abgabe im Jahr 2021 erfolgte mit dem Argument, dass dadurch ein Ausgleich für die Belastung des Landschaftsbildes erfolgt, der Land und Gemeinden zugutekommen soll. „Warum nur Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen mit der Begründung der Belastung des Landschaftsbildes besteuert werden sollen, nicht jedoch andere das Landschaftsbild beeinträchtigende Bauwerke und große Gewerbegebiete, ist nach wie vor sachlich nicht zu begründen“, so Moidl und Immitzer ergänzt: „Angesichts der ambitionierten Klima- und Energieziele ist es fragwürdig, ausgerechnet Windkraft- und Photovoltaikanlagen mit einer Abgabe zu belasten, wo doch Experten einhellig davon ausgehen, dass gerade diese beiden Technologien in den nächsten zehn Jahren massiv ausgebaut werden müssen.“
Zahlen zur Windkraft im Burgenland:
Aktuell installierte Windkraft-Leistung 2021: 427 Windräder mit 1.224 MW Zusätzlicher Ausbau der Windkraft bis 2030: 350 Windräder mit 1800 MW (Ziel Land Burgenland)
Zahlen zur Photovoltaik im Burgenland:
Aktuell installierte PV-Leistung 2021: 97 MWp Zusätzliche PV-Leistung bis 2030: 500 MWp auf Dächern und versiegelten Flächen 2.700 MW auf PV-Freiflächen (Ziel Land Burgenland)