Die Steiermark verpflichtet als erstes Bundesland Häuslbauer, ihr Warmwasser mit thermischen Solaranlagen aufzubereiten. Bei Baugenehmigungen für Solar- und Photovoltaikanlagen bringt das neue Gesetz Erleichterungen.

Eine Novelle zum steirischen Baugesetz, die künftig die Bauherren von Neubauten verpflichtet, zumindest Warmwasser mit einer Solaranlage aufzubereiten, ist jetzt von der steirischen Landesregierung verabschiedet worden. Schon bisher war der Einsatz von Sonnenkollektoren in der Steiermark Voraussetzung, um Wohnbauförderung zu bekommen. Jetzt werden öffentliche und private Wohnbauten ohne Solaranlagen gänzlich verboten.

Der Verpflichtung kann nur entgehen, wer sein Warmwasser mit Biomasse, beispielweise Pellets und Hackschnitzel, oder Fernwärme aufbereitet. Die Politiker des Landes erhoffen sich durch die Gesetzesinitiative vor allem einen Zuwachs an Solaranlagen im Geschosswohnbau. Bei der Masse der Einfamilienhäuser dürfte sich im Vergleich zur aktuellen Situation dagegen wenig ändern. Bereits rund 80 Prozent der steirischen Häuslbauer beziehen Wohnbauförderung und setzen deshalb auf Sonnenenergie.

Das Gesetz bringt darüber hinaus Erleichterungen bei der Genehmigung von Solar- und Photovoltaikanlagen. Bei bis zu 100 Quadratmeter Anlagenfläche ist künftig keine Baugenehmigung mehr nötig.

Quelle: ORF Steiermark

Bild: Systaic AG

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