Wie viel kann der Netzbetreiber für einen Anschluss verlangen? Wann kann er ablehnen? Was kosten Wallboxen in Mehrfamilienwohnhäusern? Ein (unvollständiger) Überblick.

Serie: Das große Wallboxen

Wie schwierig es sein kann, eine Ladebox für sein Elektroauto in der Tiefgarage zu bekommen, hat energie:bau recherchiert. Auch neue Garagenplätze werden oft ohne Anschlüsse errichtet. Warum?


Schon bald wird die Frage der Wallbox ein bestimmendes Merkmal beim Wohnungskauf bzw. bei der Vermietung sein. Foto: Pexels

Zuerst einmal die wichtigste Botschaft: Jegliche Möglichkeit zum Laden von E-Autos sollte schon VOR dem Bau entschieden und während des Baus durchgeführt werden. Wer einen Stellplatz in der Garage eines neuen Mehrfamilienhauses hat, sollte auf die Zuleitung frühzeitig bestehen. Für Architekten und Fachplaner und Bauträger gilt: Je mehr und je früher, desto besser. Schon bald wird die Frage der Wallbox ein bestimmendes Merkmal beim Wohnungskauf bzw. bei der Vermietung sein.

Später bauen ist teurer bauen

Spätere Einbauten sind aber viel problematischer, weil unter Umständen Einstimmigkeit unter allen Wohnungsbesitzern im Haus erzielt werden muss – wie es die gesetzlichen Regelungen (noch) vorsehen. Wir erkundigten uns bei den Netzbetreibern (Wiener Netzen, EVN, Netz Niederösterreich).

Welche Kosten sind bei der Installation einer Wallbox von 3,7 kW in einem Mehrfamilienhaus zu erwarten?

Von Seite der Netzbetreiber in der Regel keine, weil der Installateur bzw. die Box vom Stellplatzinhaber zu bezahlen ist.

Welche Kosten sind bei einer Wallbox von 11 kW zu erwarten?

Erstens muss dafür angesucht werden und bei positivem Bescheid muss wieder der Mieter/Eigentümer die Kosten tragen. Genaueres kann erst gesagt werden, wenn dann die Umstände geprüft werden. Also vor allem, ob sich das mit der Netzkapazität ausgeht. 

Wovon hängen die Kosten bei Mehrfamilienhäusern ab?

Die hängen von den bestehenden Verhältnissen ab bzw. von den erforderlichen Umbauarbeiten: Kabel verlegen, Leitungslänge, ev. neuer Verteilerkasten, ggf. auch ein Trafo. Weiter ist zu berücksichtigen, ob ein Gehsteig, eine Straße zu überqueren ist, oder andere bauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Wie gehen Sie denn beim Neubau einer Wohnanlage vor?

Wir prüfen den ersten Antrag eines Wohnungskäufers auf eine Wallbox und dann den zweiten usw. – solange es sich mit dem vorhandenen Netzanschluss ausgeht, wird es genehmigt. Bei Übersteigen der Kapazitäten muss dann eben ein Umbau stattfinden, bzw. der Trafo getauscht werden o.ä.. Das muss dann der Eigentümer machen, der dann an die Reihe kommt (also der erste Wallbox-willige, der über der derzeitigen bzw. dann aktuellen  Leistungsgrenze liegt). (hst)

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