Nun ist es Realität: Mit 1. September 2022 treten viele Energiespar-Maßnahmen in Deutschland in Kraft.

Kommt der Temperaturkontrollor demnächst ins Haus? Foto: Herbert Starmühler

Der Wärmeluxus hat ein Ende – und das sorgt für rege Diskussionen. Denn insbesondere manche Veranstalter wie Theater wissen nicht, wie sie mit dem Einsparungsziel umgehen sollen.

Die Gaskrise und die horrenden Strompreissteigerung führten nämlich zur Notwendigkeit, in Deutschland den Bedarf an Brennstoffen herunterzufahren. Öffentliche Gebäude dürfen ab 1. September nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Das gilt etwa für Rathäuser, Museen, Kinos, Theater, Veranstaltungsorte, Restaurants, Bars, Hotels, Supermärkte, Discounter, Kaufhäuser, Möbelgeschäften, Friseure, Baumärkte, Drogerie-Märkte, Fitnessstudios, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude.

Also praktisch für alle Aufenthaltsräume, außer im Freien :-) .

Was hat das zur Folge? Wahrscheinlich einen Anstieg des Geschäfts mit Pullovern, wolliger Unterwäsche und Wintermänteln. Denn für leicht frierende Menschen bleibt nichts anderes, als sich warm anzuziehen. 

Die magische Zahl Neunzehn

Die magische Zahl Neunzehn hat aber beispielsweise für die Theater zur Folge, dass im Publikum die Garderobenordnung außer Kraft gesetzt werden müsste: Im Punkt 9.1. der Veranstaltungsbedingungen der Hamburger Musical-Spezialisten Stage Entertainment GmbH heißt es zum Beispiel: „Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen Entrichtung einer Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.“

Aber das ist leicht zu lösen.

Andere nun geltende Restriktionen dürften schwerer zu erfüllen sein: Automatische Türen von Kaufhäusern müssen umprogrammiert werden, (weil sie nun schneller schließen müssen, um warme Luft nicht ins Freie entweichen zu lassen. Lüftungen und kombinierte Heizungssysteme sind manchmal nicht ganz einfach herunter zu regeln.

Andere Vorgaben scheinen nur auf den ersten Schnitt gravierend zu sein, bei genauerem Hinsehen entpuppen sie sich als geringe Einschnitte, wie das Magazin Fokus berechnete: „Am Arbeitsplatz gilt ab 1. September eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad. Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen sind in Deutschland in einer sogenannten Technischen Regel für Arbeitsstätten geregelt. Demnach liegen die Mindestwerte der Lufttemperatur je nach Schwere der Arbeit zwischen 12 und 20 Grad. Die 12 Grad gelten für schwere körperliche Arbeiten.

Für weniger schwere Arbeiten gelten Werte von 17 bis 20 Grad. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 Grad herrschen.
Durch die neue Verordnung ändert sich die Mindesttemperatur lediglich in Arbeitsstätten, die bisher bei über 20 Grad beheizt wurden. Hier gilt dann ein Richtwert von 19 Grad Celsius.“

Schwimmbäder bleiben geschlossen

Die Energiesparverordnung trifft sich oft mit bereits erfolgten Veränderungen in Bereichen, wo der hohe Gas- oder Strompreis ohnehin schon zu Einschränkungen geführt hat. Seit Juli hatten in ganz Deutschland immer mehr Stadtwerke ihre Schwimmhallen entweder ganz geschlossen oder nur die beheizten Becken gesperrt. Möglich das nun auch Fitnessstudios, Hotels und andere öffentliche Gebäude mit Schwimmhallen folgen könnten. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Betriebe mit einem sehr hohen Energieverbrauch direkt vom Versorger angeschrieben und zum Energiesparen aufgefordert werden müssen.
Das hätte möglicherweise Auswirkungen auf Sauna-Bereiche.
Konkrete Einschränkungen gibt es ab 1. September nur für private Schwimmbecken. Das neue Gesetz sieht vor, dass private Pools nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen. (focus.de).

(hst)

 

 

 

 

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