Vor drei Jahren verbrannte die von BP betriebene Ölbohrplattform Deepwater Horizon im Golf von Mexiko und löste eine schwere Umweltkatastrophe aus. Jetzt startet in New Orleans der Zivilprozess gegen den britischen Ölkonzern.

Nach einer Explosion im April 2010 brannte die Plattform zwei Tage lang, bevor sie unterging. Foto: US Coast Guard

Elf Arbeiter waren bei dem Unglück ums Leben gekommen, hunderte Millionen Liter Erdöl strömten ins Meer. Erst nach 87 Tagen gelang es BP, das Leck zu schließen. Laut FAZ sollte der Prozess ursprünglich schon vor einem Jahr beginnen: „Dann aber schloss BP in letzter Minute einen Vergleich mit Unternehmen und Einzelpersonen aus der Golfregion, einer der Kläger-Gruppen. Der Konzern stimmte der Zahlung von 8,5 Milliarden Dollar zu. Offen blieb die Auseinandersetzung mit der amerikanischen Regierung und einer Gruppe von Bundesstaaten, die im Mittelpunkt des jetzt begonnenen Prozesses stehen soll.“

Der Prozess fasst die verbleibenden Zivilklagen gegen die Betreiberfirma BP, das  Mineralölunternehmen Transocean  (Eigentümer von Deepwater Horizon), und der amerikanischen Firma Halliburton, die für Zementarbeiten am Bohrloch zuständig war, zusammen. Die Augsburger Allgemeine berichtet: „Die drei Unternehmen haben sich auch untereinander verklagt. Im Kern geht es  in dem komplexen Prozess um die Frage, wer welchen Anteil an der Verantwortung für die schlimmste Ölpest in der Geschichte der USA trägt - und wer am Ende wie viel dafür bezahlen muss.“

Dem BP-Konzern drohen Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Es gilt festzustellen, ob der Konzern grob fahrlässig gehandelt hat: „In diesem Fall könnten allein die Strafzahlungen im Zusammenhang mit dem Wasserschutzgesetz bis zu 17,6 Milliarden Dollar erreichen“, so die FAZ.

Mehreren Medienberichten zufolge gibt es ein Vergleichsangebot der US-Regierung in Höhe von 16 Milliarden Dollar. Doch, schreibt Süddeutsche.de, ,„demonstrierte BP in den Tagen vor dem Verhandlungsbeginn nach außen hin wenig Bereitschaft, sich auf einen Deal einzulassen.“

Frankfurter Allgemeine

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