Im Rahmen des Beschlusses zum neuen Ökostromgesetz, das am 30.7.2011 in Kraft getreten ist, ergeben sich für die Förderwerber von PV-Anlagen wesentliche Änderungen, die im Detail von Experten bei der Auftaktveranstaltung der WKO mit Vertretern von KMU, Gemeinden und Bürgerbeteiligungsgruppen diskutiert wurden.
In Österreich wurden im vergangenen Jahr 5.302 PV-Anlagen gefördert (c)OeMAG
Die von Experten im Vorfeld oft kritisierte Höhe des Förderkontingents (Deckelung) ist von 21 Mio. EUR auf 50 Mio. EUR erweitert worden. Das jährliche Unterstützungsvolumen für die Photovoltaik beträgt demnach 8 Mio. EUR, auf die anderen Energieformen wie Biomasse, Biogas, Wind und Kleinwasserkraftanlagen entfallen zusammen 23 Mio. EUR. Nicht  unwesentlich ist die Ausstattung des sogenannten Resttopfes mit 19 Mio. EUR, von dem abgelehnte Antragswerber profitieren, sofern sie einem Netzparitätstarif von 18 cent/kWh zustimmen. Während sich für Wind- und Wasseranlagen die Inbetriebnahmefrist nach Vertragsabschluss auf 36 Monate verlängert, kam  es im PV-Bereich zu einer Verkürzung auf 12 Monate.

Abschläge bei Wartelisten
Für den Abbau der Wartenlisten der PV-Antragsteller sieht der Gesetzgeber ein Kontingent von 28 Mio. EUR vor. Die Abschläge für Freiland- und integrierte Anlagen belaufen sich bei sofortiger Kontrahierung für Anlagen, die sonst erst ab 2015 an die Reihe kämen, betragen maximal zwischen 17,5% und 22,5% (je nach Anlagentyp). Für 2012er-Warteplätze sind die Abschläge 2,5% (Freiland) bzw. 5% (intgriert) für Anlagen größer 20 kWp, für Anlagen zwischen 5-20 kWp werden 6% bzw. 7,5% veranschlagt. Für die Inbetriebnahme vor dem 30.7.2011 gelten für Neuverträge 24 Montate gerechnet auf das Abschlussdatum, ansonsten sind die 12-monatige Inbetriebnahmefrist für PV-Anlagen sowie die 36-monatige Frist für alle anderen Anlagen einzuhalten, sofern der Förderwerber sich bereits auf der Warteliste befindet.
Sollten Antragswerber ihre Anlagengröße verringern, so sollte es laut Auskunft des Rechtsexperten der OeMAG, Josef Holzer, zu keinen Problemen führen, falls es zu keiner Änderung im Kontingent kommt. Wer statt einer Freiflächenanlag nun eine Dachanlage bauen möchte, könnte in die Problematik eingefrorener Subkontingente fallen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, hier generell einen Neuantrag zu stellen, damit es zu keinen Verlusten in der Reihung kommt.

Quelle/Foto: oem-ag.at

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