Am 12. Oktober hat die E-Control die Grundsatzverordnung zu den Systemnutzungsentgelten erlassen. Sie gibt die Richtung für die Netztarife ab 1. Jänner 2027 vor. Für Haushalte und kleinere Gewerbekunden soll beim Netznutzungsentgelt neben den verbrauchten Kilowattstunden die bezogene Leistung stärker ins Gewicht fallen. Maßgeblich ist der höchste über eine Viertelstunde gemittelte Leistungsbezug eines Kalendermonats am Netzanschlusspunkt.
Für die Bau- und Elektroplanung ist das unmittelbar relevant. Denn ob hohe Leistungsspitzen entstehen, hängt nicht nur vom späteren Nutzerverhalten ab. Entscheidend ist auch, welche Verbraucher eingebaut und wie sie aufeinander abgestimmt werden.
Ein anderer Maßstab für die Netznutzung
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