Mit 1. Oktober 2026 treten neue Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft.

Energie-Gemeinschaften können verschiedene Formen annehmen – die innovativsten Ideen könnten gefördert werden. Grafik: Koordinationsbüro EEG

Das Förderprogramm übernimmt diese Bezeichnung und richtet sich an Energiegemeinschaften sowie an Projekte der gemeinsamen Energienutzung im „Nahebereich“. Darunter fallen sowohl als juristische Person organisierte Modelle als auch Projekte auf vertraglicher Basis. Die bisher bekannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) sind davon umfasst.

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