Das Förderprogramm übernimmt diese Bezeichnung und richtet sich an Energiegemeinschaften sowie an Projekte der gemeinsamen Energienutzung im „Nahebereich“. Darunter fallen sowohl als juristische Person organisierte Modelle als auch Projekte auf vertraglicher Basis. Die bisher bekannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) sind davon umfasst.
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