2.9.2026 – Ab 1. Oktober 2026 können in Österreich auch kleine 2-Personen-Energiegemeinschaften gestartet werden. Ein Mustervertrag wurde vorgestellt.

Die Stromnutzer:innen on Österreich können ab Oktober 2026 weitere Möglichkeiten des Stromtausches nutzen. Grafik: KoordSt.EEG

Wer viel PV auf dem Dach seines/ihres Wochenendhauses liegen hat, aber in der Wohnung in der Stadt nur Verbraucher ist, bekommt eine neue Möglichkeit des Stromtausches. 

Das Zauberwort heißt Peer-to-Peer-Vertrag.

Ein Peer-to-Peer-Vertrag (P2P-Vertrag) erlaubt es zwei oder mehreren Marktteilnehmern (z. B. einem PV-Anlagenbesitzer und seinem Nachbarn oder Verwandten), erzeugten Ökostrom direkt miteinander zu handeln oder zu verschenken.

Der entscheidende Vorteil: Es muss kein Verein und keine Genossenschaft gegründet werden (wie bei klassischen Energiegemeinschaften nach dem EAG). Das im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verankerte Modell ermöglicht das direkte Teilen von Strom rein auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung über das öffentliche Netz.

Die Arbeitsplattform Energiegemeinschaften hat neue und kostenfreie Mustervorlagen zur gemeinsamen Energienutzung erstellt. Ab dem Inkrafttreten der ElWG-Bestimmungen zum 1.Oktober 2026 können diese als Hilfestellung für die Umsetzung herangezogen werden. Vorerst werden Peer-to-Peer-Verträge, eine Musterrechnung, ein Muster-Informationsblatt und Informationen für bestehende Energiegemeinschaften zur Verfügung gestellt. Es folgen weitere Mustervorlagen in den nächsten Wochen.  

Die Musterverträge finden Sie hier: https://energiegemeinschaften.gv.at/neue-mustervorlagen-jetzt-verfuegbar-peer-to-peer-vertraege-lieferantenverpflichtungen-und-information-fuer-bestehende-energiegemeinschaften/

Woher weiß man allerdings, wie viel Strom getauscht, geliefert, geschenkt wurde?

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Da physikalisch alle Elektronen im gemeinsamen Netz zusammenfließen, erfolgt die Zuordnung nicht über eine direkte Stromleitung, sondern rein rechnerisch im 15-Minuten-Takt über Smart Meter.

Der Prozess in 4 Schritten: Viertelstundengenaue Messung (Smart Meter):

Sowohl der Erzeuger als auch der Abnehmer benötigen einen Smart Meter mit aktivierter Viertelstundenmessung (Opt-In / 15-Minuten-Werte). Der Zähler misst alle 15 Minuten exakt, wie viel Strom an Zählpunkt A ins Netz eingespeist und an Zählpunkt B zeitgleich aus dem Netz entnommen wurde.

Datenübermittlung an die EDA-Plattform:

Der zuständige Verteilnetzbetreiber (z. B. Netz NÖ) liest diese Daten aus und stellt sie über die zentrale datenschutzkonforme Schnittstelle der österreichischen E-Wirtschaft (EDA – Energiewirtschaftlicher Datenaustausch) bereit.

Rechnerischer Abgleich (Matching): Eine Software-Plattform oder ein Dienstleister (Aggregator/Organisator) gleicht die Viertelstundenfenster ab:

Beispiel: Peer A speist zwischen 12:00 und 12:15 Uhr 3 kWh ein. Peer B verbraucht im selben Fenster 2 kWh.
Ergebnis: Dem Peer B werden 2 kWh direkt aus der Produktion von Peer A zugerechnet. Die verbleibende 1 kWh von Peer A geht z. B. ins allgemeine Netz oder an einen weiteren Peer.

Abrechnung:

Die gebuchte Menge (im Beispiel 2 kWh) wird nach dem im P2P-Vertrag festgelegten Tarif (z. B. 10 Cent/kWh oder 0 Cent bei einer Schenkung) zwischen Erzeuger und Abnehmer verrechnet. Der restliche Strombedarf, der nicht durch den Peer gedeckt werden konnte, wird wie gewohnt über den normalen Reststrom-Lieferanten abgewickelt.

Leserbriefe, Anmerkungen, Kommentare bitte an redaktion(at)energie-bau.at

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