2.9.2026 – Ab 1. Oktober 2026 können in Österreich auch kleine 2-Personen-Energiegemeinschaften gestartet werden. Ein Mustervertrag wurde vorgestellt.

Die Stromnutzer:innen on Österreich können ab Oktober 2026 weitere Möglichkeiten des Stromtausches nutzen. Grafik: KoordSt.EEG

Wer viel PV auf dem Dach seines/ihres Wochenendhauses liegen hat, aber in der Wohnung in der Stadt nur Verbraucher ist, bekommt eine neue Möglichkeit des Stromtausches. 

Das Zauberwort heißt Peer-to-Peer-Vertrag.

Ein Peer-to-Peer-Vertrag (P2P-Vertrag) erlaubt es zwei oder mehreren Marktteilnehmern (z. B. einem PV-Anlagenbesitzer und seinem Nachbarn oder Verwandten), erzeugten Ökostrom direkt miteinander zu handeln oder zu verschenken.

Der entscheidende Vorteil: Es muss kein Verein und keine Genossenschaft gegründet werden (wie bei klassischen Energiegemeinschaften nach dem EAG). Das im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verankerte Modell ermöglicht das direkte Teilen von Strom rein auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung über das öffentliche Netz.

Die Arbeitsplattform Energiegemeinschaften hat neue und kostenfreie Mustervorlagen zur gemeinsamen Energienutzung erstellt. Ab dem Inkrafttreten der ElWG-Bestimmungen zum 1.Oktober 2026 können diese als Hilfestellung für die Umsetzung herangezogen werden. Vorerst werden Peer-to-Peer-Verträge, eine Musterrechnung, ein Muster-Informationsblatt und Informationen für bestehende Energiegemeinschaften zur Verfügung gestellt. Es folgen weitere Mustervorlagen in den nächsten Wochen.  

Die Musterverträge finden Sie hier: https://energiegemeinschaften.gv.at/neue-mustervorlagen-jetzt-verfuegbar-peer-to-peer-vertraege-lieferantenverpflichtungen-und-information-fuer-bestehende-energiegemeinschaften/

Woher weiß man allerdings, wie viel Strom getauscht, geliefert, geschenkt wurde?

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