Wie von energie-bau.at vergangene Woche bereits berichtet (ziemlich exklusiv, wenn uns nicht alles täuscht), stellt das geplante Elektrizitäts-Wirtschafts-Gesetz samt den begleitenden Verordnungen eine Zäsur in der Verrechnung der Netzkosten dar.
„Bei Haushalten ist mit einer gemessenen Bezugsleistung von 6-10 kW zu rechnen. Der jährlich zu zahlende Leistungspreis liegt somit ungefähr um das 6- bis 10-fache über jenen Haushalten ohne gemessenem Leistungstarif (Pauschale).“
Photovoltaik Austria
Wobei der etwas holprige Vulgonamen „Günstiger-Strom-Gesetz“ hier einmal außer Acht gelassen werden soll. Denn für die allermeisten Haushalte und Betriebe wird es eher eine saftige Preiserhöhung geben.
Außer, man beachtet einige Grundregeln, wie im Folgenden beschrieben.
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