Zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sogenanntes Stromspitzengesetz) sind neue Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft getreten.
Diese sollen eine aktive Marktteilnahme samt bidirektionaler Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten für Elektroautos in Kombination mit EE-Anlagen erleichtern.
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