Das EAG bringt für die Photovoltaik zahlreiche Neuerungen, spannend wird der Frühherbst sein.

Grafik PV
Die neuen Regulative sehen Marktprämien und Ivestitionsförderungen vor. Grafik: pvaustria.at

Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (kurz EAG) wurde kürzlich in Österreich beschlossen und wird damit das Ökostromgesetz ablösen. Mit diesem Gesetz soll der Ausbauturbo für die Photovoltaik gezündet werden.

„Das EAG ist der Grundstein für eine Solar-Revolution“ sagt Vera Immitzer, die Geschäftsführerin des Verbands Photovoltaic Austria“. 

Was ist NEU? Kurzzusammenfassung der wesentlichsten Änderungen durch das EAG:

  • Jährlich angestrebter Zubau einer PV-Erzeugung von 1.100 GWh/Jahr
  • Mögliche Erweiterung von bestehenden Anlagen über 200 kW, ohne Verlust der bestehenden Tarifförderung
  • Auch größere Anlagen werden wieder gefördert

Förderung des Ausbaus über folgende zwei Fördersysteme:
mind. 700 MW/Jahr über die Marktrpämie auf eingespeisten Strom für Anlagen ab 10 kWp (§ 10-34; § 45-47)
mind. 60 Mio. Euro/Jahr für Investitionszuschüsse für Anlagen bis 1.000 kWp und Stromspeicher, Zuschlag für innovative Anlagen von + 30 % (§ 56)
Ausweitung der Flächen die für PV genutzt werden können (siehe v.a. Abänderungsantrag § 33 und § 56)
Ermöglichung von Energiegemeinschaften (§ 16b und § 16c ElWOG – zu finden unter EAG Artikel 3 )
Erleichterung bei Netzanschluss von Anlagen bis 20 kW (§ 17a ElWOG – zu finden ihm EAG unter Artikel 3)
Einführung pauschaler Netzzutrittsgebühren (§ 54 ElWOG – zu finden im EAG unter Artikel 3).

Diese Netzanschlussgebühren erregen derzeit in einschlägigen Foren die Gemüter: Bisher mussten in Österreich nämlich kleinere Anlagen keine Anschlussgebühren („Netzzutrittsgebühren“) bezahlen. Ab nun schon (siehe Tabelle der PVA). Das kann sich für große Anlagen schnell zu einem hohen Betrag ausweiten. 

Siehe auch unseren energie-bau-Beitrag über die bisher geltenden Netzzutritts-Gebühren.

PV Netzzutritts Gebühren EAG 2021

Genaueres zur Förderhöhe erst im Herbst
Details zur Höhe der Förderungen und zu Zu- und Abschlägen werden vom Klimaschutzministerium per Verordung geregelt. Diese Verordnungen liegen derzeit noch nicht vor. Der PVA rechnet damit, dass die Verordnungen im Frühherbst aufliegen.

Start für Investförderung ebenfalls im Herbst 2021
Das Start für Investförderung erfolgt erst nach Vorliegen der Verordnungen und Aufbau der Förderstelle. Voraussichtlich Herbst 2021. Start der Marktprämie nach Zustimmung der Europäischen Kommission (Beihilferecht). Voraussichtlicher Start Ende 2021.

Quelle: Photovoltaic Austria

Lesenswerter Überblick über die Neuerungen im EAG: Factsheet Photovoltaik

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