In diesem und den kommenden zwei Jahren besteht die Möglichkeit, alternativ zur Tarifförderung eine Investitionsförderung gemäß § 27a für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zu beantragen.

Bis zu 65 Prozent der Errichtungskosten können rückerstattet werden. Foto: pixabay.com

Die förderfähige Anlagenleistung bei PV-Neuanlagen beträgt bis zu 500 kWp, Erweiterungen von Bestandsanlagen um bis zu 500 kWp sind ebenfalls förderfähig, heißt es auf der Webseite der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG OeMAG. Die maximale Anlagengröße ist bei der Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen keinen Einschränkungen unterworfen, auch bei Stromspeichern ist keine Beschränkung der Gesamtkapazität vorgesehen.

Die Antragstellung für Investitionszuschüsse gemäß § 27a ÖSG 2012 für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher ist ab 11. März, 17 Uhr, ausschließlich via Ticketsystem auf der OeMAG-Homepage möglich. Zur Verfügung gestellt wird ein jährliches Kontingent in Höhe von 36 Millionen Euro, wobei 24 Millionen Euro vorrangig für die Errichtung bzw. Erweiterung von Photovoltaikanlagen vorgesehen sind. (cst)

Informationen zur Investitionsförderung 

Leitfaden Ticketziehung 

Webseite OeMAG 

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