Bei den Herstellern von Infrarot-Heizungen kommt Freude auf: „Dieser Teil des GEG (Gebäudeenergiegesetz) gilt als das Herzstück der Energiewende im Wärmesektor auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045. Die elektrische Infrarot-Strahlungsheizung ist in der Anschaffung meist die günstigste Heizungslösung überhaupt“, erklärt Vitramo-Geschäftsführer Bernd Morschhäuser. Hersteller Vitramo erzeugt seine IR-Panele in Tauberbischofsheim (D).
Dämmuung ist Voraussetzung – günstige Alternative zur Wärmepumpe
„Im besonders gut gedämmten Neubau bleibt ihr Kostenvorteil als Alleinheizung über die gesamte Nutzungsdauer erhalten, vor allem in der Kombination mit Photovoltaik. Auch in Hybridheizsystemen und bei der Heizungssanierung sowie als ergänzende Wärmequelle kann die elektrische Strahlungsheizung ihre Vorzüge künftig weiter entfalten. Daher gilt sie als attraktive Alternative zu kostspieligen Heizsystemen wie der Wärmepumpe.“
Stromdirektheizung nun möglich
Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keinerlei Einschränkung. Bei Mehrfamilien-Neubauten und bei Bestandsgebäuden mit wasserbasiertem Heizsystem ist die Verwendung einer Stromdirektheizung möglich, wenn der bauliche Wärmeschutz die Neubauanforderung nach §§ 16 und 19 GEG um mindestens 45 % übertrifft. Das entspricht dem Effizienzhaus 40.
Bei Bestandsgebäuden ohne wasserbasiertes Heizsystem muss der bauliche Wärmeschutz um mindestens 30 % über der Neubauanforderung liegen, das entspricht dem Effizienzhaus-Standard 55. Zudem weisen Vitramo-Heizelemente einen hohen Strahlungswirkungsgrad gemäß der Norm IEC 60675-3 auf. Dieser gewährleistet, dass die Nutzer bestmöglich und effizient von der angenehmen Strahlungswärme profitieren. Vorteilhaft ist überdies die Kombination mit eigener Stromgewinnung durch eine Photovoltaikanlage, wie der Hersteller erklärt.
Weitere Informationen zu Anwendungen und Produkten sind auch auf www.infrarotheizung-vitramo.de zu finden.