Die Stellungnahme der Bundeswettbewerbs-Behörde (BWB) reklamiert die Aufhebung der wechselweisen Beteiligungen von Energiekonzernen.

Kreuzbeteiligungen der österreichischen EVUs, wie sie die e-Control aufgezeichnet hat. Quelle: e-Control

Einr der wichtigsten Schauplätze der österreichischen, quasimonopolistischen Unternehmenslandschaft im Energiewesen wird nicht einmal im Ansatz im Entwurf des Elektrizitäts-Wirtschafts-Gesetzes (ElWG) geregelt. Das moniert die Bundes-Wettbewerbs-Behörde (BWG) in ihrer umfassenden Stellungnahme:

Empfehlung „Kreuzbeteiligungen begrenzen“

Die BWB und E-Control haben in ihrer Untersuchung die Kreuzbeteiligungen zwischen EVUs kritisiert, weil diese zu einer intensiven strukturellen Verflechtung der Marktakteure führen, welche sich wettbewerbshemmend auswirkt. Das wiederum verringert Preiskonkurrenz und erleichtert eine Koordinierung zwischen den Anbietern. Es ist daher notwendig, auf eine generelle Reduktion bzw. Auflösung der Kreuzbeteiligungen hinzuwirken sowie weitere Verflechtungen hintanzuhalten.

Das Problem der Kreuzbeteiligungen wurde in diesem Gesetzesentwurf gar nicht aufgegriffen. Die BWB empfiehlt für den Energiesektor als ersten Schritt eine fusionskontrollrechtliche Sonderprüfungspflicht für sämtliche Neuerwerbe und Umstrukturierungen von Beteiligungen auch unterhalb der derzeit bestehenden Aufgriffsschwellen für Zusammenschlussanmeldungen.

Positive neue Transparenzregeln

Die neuen Transparenzvorschriften verlangen, dass Lieferantinnen und Lieferanten die Gründe für Preisänderungen offenlegen müssen, etwa gestiegene Beschaffungskosten oder neue Abgaben. Durch ausreichende Transparenz können Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Entscheidungen treffen und ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Preiserhöhungen unangemessen erscheinen. Dies erschwert nachteilige Vertragsänderungen, was wiederum den fairen Wettbewerb fördert.

Ebenfalls positiv bewertet die BWB die verpflichtende jährliche aktive Information über die Möglichkeit eines Lieferantenwechsels. Dies könnte für Endkundinnen und Endkunden einen Anreiz zum Wechsel darstellen.

Ein Monitoring von Entgeltänderungsklauseln durch die E-Control ist zu befürworten. Die BWB empfiehlt jedoch, diese Regeln bereits bei EVUs, welche 20.000 Zählpunkte versorgen, eingreifen zu lassen, da bei der derzeit vorgesehenen Grenze von 50.000 Zählpunkten z.B. wesentliche Stadtwerke nicht erfasst wären.

Zudem wird empfohlen, die Energieunternehmen ebenfalls zu verpflichten, die Gewinnmargen im Rahmen des Preismonitorings offenzulegen.

Hier geht es zur >> Stellungnahme der BWG

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