Auch Kleinst- und Kleinunternehmen in Österreich werden mit einem Pauschalfördermodell für die hohen Energiekosten 2023 gefördert.

Noch können sich kleine Unternehmen Geld für große Energie-Belastungen 2023 zurück

Eine Erinnerung gibt die Korneuburger Steuerberatungs-Kanzlei R & P weiter: Die sogenannte Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinst- und Kleinunternehmen kann noch bis 08 August 2024 12 Uhr beantragt werden.

Auch Kleinst- und Kleinunternehmen können nämlich mit einem Pauschalfördermodell für die hohen Energiekosten 2023 gefördert. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat auf seiner Website (www.bmaw.gv.at) Informationen zu dieser Energiekostenpauschale veröffentlicht.

Im Folgenden dazu einige wesentliche Eckpunkte:

Welche Unternehmen sind förderfähig?

Voraussetzung ist neben einer Betriebsstätte in Österreich unter anderem ein Umsatz zwischen € 10.000,00 und € 400.000,00 im Jahr 2023. Ausgenommen sind neben Freiberuflern, politischen Parteien und öffentlichen Unternehmen auch Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft.

Welche Zeiträume werden gefördert?

Folgende Zeiträume sollen förderfähig sein:

- Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023.
- Jänner 2023 bis 30. Juni 2023
- 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023

Wie hoch wird die Förderung sein?

Die Förderhöhe ist abhängig von Branche und Jahresumsatz und wird auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria für jedes Unternehmen individuell berechnet. Die Förderung beträgt zwischen € 167,50 und € 2.685,00.

Ablauf

Mehr Details zum Ablauf auf www.energiekostenpauschale.at

Weitere Details finden sich auf den Websites des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at) und der Forschungsförderungsgesellschaft (www.ffg.at).

(hst)

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