Vor allem für die österreichische Stromwirtschaft bringt das EAG große Neuerungen mit sich – zumal das Erreichen der notwendigen Klimaziele zu großen Teilen von der verbesserten Erzeugung der elektrischen Energie abhängt.
Einige kleine Änderungen
Die erste Durchsicht des Entwurfes ergab, dass sich nur wenig zum davorliegenden Entwurf geändert hat. Was schon mal einige der bisherigen Stellungnehmer etwas indiginiert hat. Vor allem SPÖ, Arbeiterkammer und Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen kritisierten bereits das Fehlen sozialer Abfederungen („Kostendeckel 100 Euro p.a.“) bzw. das Fehlen von Vorgaben für (grünes) Gas und Wärme. Positiv äußerte sich der Biomasseverband („Wichtiger Meilenstein!“)
Verordnungen können alles verändern
Das EAG ist ein umfassendes Gesetz, lässt aber Spielräume für die Kritiker. Denn: Der Teufel steckt zwar im Detail, er kann aber zurück in die Hölle geschickt werden, wenn die vielen Verordnungen ihm Einhalt gebieten. Die Verordnungen sind dann erst noch das eigentliche Regelwerk, was Förderhöhen und Zeitvorgaben etc. betrifft. Allein, diese rund 20 notwendigen Verordnungen sind noch nicht bekannt.
Nun muss eine kleine 10 kWp-Anlage mit einer großen 800 kWp-Anlage konkurrieren, was preislich aussichtslos erscheint.
Judith Pospischil, Photovoltaic Austria
Hier ein Beispiel aus der Photovoltaik:
Um die Tarifförderung zu beenden und auf ein Preissystem von Angebot und Nachfrage umzuschwenken, wird es künftig nur noch die alternative Entscheidung geben, ob sich der oder die Investor:in für eine Investförderung ODER eine Marktprämie entscheidet.
20 Jahre Marktprämie
Bei der Investitionsförderung erhält der Betreiber eine einmalige Förderung, dessen Höhe noch festgelegt werden muss. Für Anlagen bis 10 kW soll sie fixiert sein; für größere PV-Anlagen kann der Betreiber die Förderhöhe selberständig bestimmen und sich damit in der Förderreihung nach vorne reihen lassen.
Bei der Marktprämie lizitieren sich die Teilmnehmer:innen nach unten: Wer also eine Anlage baut, bietet z.B. 5 Cent pro Kilowattstunde Erzeugung, die man als Marktprämie haben möchte, um die Anlage betreiben zu können. Gerechnet auf 20 Jahre. Bei einem Zuschlag fließen 20 Jahre lang diese Prämien. Bieten andere weniger, kann man Pech gehabt haben.
Kleine im Wettbewerb mit großen Anlagen
Judith Pospischil vom Verband Photovoltaic Austria: „Leider hat man nach wie vor keine Größen-Klassen in der Ausschreibung definiert. Nun muss eine kleine 10 kWp-Anlage mit einer großen 800 kWp-Anlage konkurrieren, was preislich aussichtslos erscheint. Vor allem wenn die Zugangshürden so hoch bleiben wie angedacht.“
Wieder: Verordnungen entscheidend
Bliebe also nur noch, die Investprämie entsprechend (per Verordnung) zu gestalten, um den kleineren Anlagen den Wegfall der Tarifförderung auszugleichen. Falls man kleine Anlagen überhaupt über die Marktprämien fördern will.
PV-Freiflächen bis 100 kWp ohne Flächenwidmung möglich
Eine spezielle Flächenwidmung für Photovoltaik auf Freiflächen entfällt für Anlagen bis 100 kWp. Doch dabei greift der Entwurf in Raumordnungen ein, die in Ländern unterschiedlich geregelt werden. Unklar, wie das Match hier ausgeht.
Weiters ist der Abschlag für Freiflächen von ursprünglich 30 % auf 25 % verringert worden. Das bedeutet, dass der „Nachteil“ für Freiflächen im Bieterverfahren für Marktprämien etwas entschärft wurde. Auch für innovative Anlagen ist der Abschlag nach wie vor angedacht.
Die Wahlmöglichkeit – Investförderung oder Marktprämie – ist auch für kleinere PV-Anlagen ab 10 kWp möglich (bisher nur ab 20 kWp).
Hier die Unterlagen zum EAG:
- Ministerratsvortrag: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) (PDF, 97 KB)
- EAG-Entwurf (PDF, 1 MB)
- Erläuterungen zum EAG (PDF, 725 KB)
energie-bau.com wird in den nächsten Tagen laufend darüber berichten. Bleiben Sie dran!
(hst)