Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 21 Millionen Euro werden aufgeteilt auf Förderungen für Photovoltaikanlagen für Private und Gewerbe, PV-Anlagen in der Land-und Forstwirtschaft, den Tausch von fossilen Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizsysteme (Hackgut/Pellets) und kleine Solarthermieanlagen für Private. Registrierung und Antragstellung sind ab sofort bis zum Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich, sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Bei Rückflüssen durch Stornierungen können diese jedoch wieder geöffnet werden.
Für Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe stehen in diesem Jahr 8 Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung: Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Gefördert werden freistehende PV-Anlagen oder Aufdachanlagen mit 275 Euro/kWp, gebäudeintegrierte Anlagen mit 375 Euro/kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis max. 30 kWp (200 Euro/kWp bzw. 300 Euro/kWp). Eingereicht werden kann bis 14. Dezember.
Die Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Unterstützt werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen, die Förderung soll Anfang April starten.
Auch heuer sind Privatpersonen wieder aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen. Gefördert werden dabei Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen mit Umweltzeichen. Ausgenommen von der Förderung sind Öfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2017 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt und Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert. Die Einreichung ist bis 14. Dezember möglich.
Privatpersonen, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten, erhalten pauschal 700 Euro pro Anlage. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein, d.h. Baubewilligung vor 2003, Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert. Auch hierbei kann bis inklusive 14. Dezember eingereicht werden.
Förderung Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe
Förderung Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Förderung Holzheizungen für Private
Förderung Solaranlagen für Private Einreichung
Website Klima- und Energiefonds
Homepage BMLFUW
Förderpaket: 21 Millionen für erneuerbare Energien
- Details
Der Klima- und Energiefonds setzt auch in diesem Jahr seine Förderaktionen in Kooperation mit dem BMLFUW fort, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich zu unterstützen.