Ab Mai 2026 ändern sich die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU. Dann zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an. Bisher galt eine Skala von A+ bis H. Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten.
Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau in Baden-Württemberg hin. Ebenfalls neu: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben.
Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Gebäudeenergieberaterinnen und -berater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Sie sind zehn Jahre lang gültig.
Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de. Der KI-Chatbot Erni steht auf www.zukunftaltbau.de sogar rund um die Uhr bereit und bietet neutrale, qualifizierte Antworten auf Fragen rund um energetische Sanierung.
Ein Energieausweis zeigt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf den energetischen Zustand des Hauses und die zu erwartenden Energieverbräuche und -kosten ziehen. Verpflichtend ist der Ausweis für alle, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Ein gültiger Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen. Auch in Immobilienanzeigen auf kostenpflichtigen Internetseiten oder in Zeitungen müssen die Ausweisdaten in Teilen stehen.
Neu ist, dass Energieausweise erforderlich sind, wenn Mietverträge verlängert werden oder größere Renovierungen erfolgt sind. Das ist der Fall, wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehüllfläche saniert wird oder die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen. Auch Gebäude, die sich im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von diesen genutzt werden, brauchen einen Energieausweis. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.
Neue Skala erleichtert Einschätzung der Energieeffizienz
Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, bleibt die alte Skala von A+ bis H auch nach Mai 2026 noch einige Jahre im Umlauf. Neue Ausweise verwenden dann jedoch die aktualisierte Klassifizierung. Klasse A wird ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein. Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden. Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet.
Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest, sie können sich also von Land zu Land unterscheiden. Gleich bleibt die Einfärbung: Ist die Skala Rot, handelt es sich um ein energetisch ungünstiges Gebäude, Grün steht für einen energetisch sehr guten Zustand.
Die Einführung der neuen Energieklassen ersetzt keine bestehenden gesetzlichen Pflichten. Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), etwa zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch oder zu Austauschfristen alter Heizkessel, bleiben unverändert bestehen. „Die Energieeffizienzskala ist ein Informationsinstrument: Sie zeigt auf einen Blick, wie gut oder schlecht ein Gebäude im Vergleich zum nationalen Bestand abschneidet“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Die neue Skala kennen viele bereits von Elektrogeräten wie Waschmaschinen und Geschirrspüler. Das erleichtert die Einordnung.“
Das leistet ein Bedarfsausweis
Unverändert bleiben die beiden Typen von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Beide zeigen die energetische Qualität von Wohngebäuden anhand der Skala an, berechnet werden sie aber auf unterschiedlicher Basis. Modernisierungsempfehlungen sind Bestandteil beider Energieausweise. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können in einigen Fällen frei wählen, welchen Ausweis sie ausstellen lassen.
In den meisten Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Er gibt den berechneten Energiebedarf anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wieder. Das lässt genaue Rückschlüsse auf den energetischen Zustand sowie erwartbare Verbräuche und Kosten unabhängig vom Verbrauchsverhalten zu.
Der Bedarfsausweis ist zwar teurer als ein Verbrauchsausweis, da eine Analyse des Gebäudes vor Ort durch eine Fachperson nötig ist, er ist aber auch aussagekräftiger. Abhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes fällt in der Regel ein niedriger dreistelliger Betrag an.
Quelle: Zukunft Altbau / Daniel Döbler
Wann ein Verbrauchsausweis sinnvoll ist


