Was ändert sich in der Sanierungs-Förderung – ein Webinar auf der neuen Plattform „HAUSKUNFT“ zum Nachsehen. Und: Geld für PV am Gründach.

Sanierungsverordnung Punktation
Neue Sanierungsverordnung Wien – Bild aus den Präsentationen im Webinar der neuen Plattform HAUSKUNFT.

Der Wiener Wohnfonds hat mit www.hauskunft.at seit Kurzem eine Informations-Website online gestellt, auf der Bauherrn, Architekt:innen und Privatpersonen Wissenswertes abholen können, wenn es um Gesetze, Verordnungen und Vorschriften rund ums Bauen in Wien geht.

Webinar zur neuen Sanierungsverordnung.

„Sanierungsoffensive“ gestartet
Die Stadt Wien bewirbt diese Sanierungs-Plattform so: „Wien startet Sanierungsoffensive. Nur mit einer qualitätsvollen energetischen Gebäudesanierung kann Wien die vereinbarten städtischen Energie- und Klimaziele erreichen. Der Umstieg von Gas auf klimaverträglichere Beheizung ist dabei eine besondere Herausforderung. Mit der zentralen Servicestelle HAUSKUNFT und einer neuen Sanierungsverordnung hat die Stadt Wien jetzt wesentliche Schritte gesetzt.“

Neu ist zum Beispiel in Wien, dass mit der am 01. Mai 2021 in Kraft getretenen neuen Sanierungsverordnung auch Sanierungskonzepte gefördert werden können. 

Ob es gelingt, muss sich erst noch zeigen, aber die Stadt Wien will mit der Plattform auch das Zusammenarbeiten fördern und wünscht sich, dass auf Hauskunft.at Folgendes stattfindet:

  • GebäudeeigentümerInnen und Hausverwaltungen finden geeignete Partner für ihr Sanierungsprojekt.
  • Unternehmen finden Kooperationspartner.
  • Unternehmen, die den Kriterien entsprechen und dem Verein beitreten, können sich auf dieser Plattform präsentieren.

Geld für PV am Rasendach
Noch eine der mittlerweilen vielen „Offensiven“ wurde gestartet: Die PV-Offensive beginnt ab 1. Juni 2021 in Wien mit einem Zuckerl für Gründachbesitzer:

Die Wiener Gründach-PV-Förderung im Detail
Für Photovoltaikanlagen, die auf Gründächern errichtet werden, kann zusätzlich zur bereits seit dem Jahr 2004 bestehenden PV-Standardförderung ein Zuschlag von maximal 150 Euro pro KWp gewährt werden. Die Förderhöhe beläuft sich derzeit bis zu einer Leistung von 100 kWp auf 400 Euro pro kWp. Die darüberhinausgehende Leistung wird bis zu einer Obergrenze von 500 kWp mit 350 Euro pro kWp gefördert. Die maximale Förderhöhe beläuft sich so auf max. 180.000 Euro.

Infos zu den Förderungen von Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier.

Alle Informationen zur Förderung von Gründächern finden Sie hier.

www.hauskunft.at

(hst)

Leserbriefe, Anmerkungen, Kommentare bitte an redaktion(at)energie-bau.at

ebau newsletter