Was für die historischen Altbauten in Österreich gilt, trifft besonders auf den denkmalgeschützten Bestand zu: Bewahrung des Baucharakters und Energieeffizienz sind nur schwer zu vereinen. Eine neue Richtlinie bemüht sich um Annäherung.
Europa verzeichnete 2010 einen PV-Zubau von 14,7 GW, das sind 81% der weltweiten Neuinstallationen.


Von den zwei Millionen Bestandsbauten in Österreich stehen rund 1,3 Prozent unter Denkmalschutz. Davon werden etwa 20.000 Baudenkmale ständig genutzt und thermisch konditioniert.

In der Sanierungsspraxis gestaltet sich bei denkmalgeschützten Bauwerken der Amtsweg als nicht zu unterschätzendes Hindernis. Das WirtschaftsBlatt fasst es prägnant zusammen:
Schritt 1: Antrag stellen.
Schritt 2: Abwarten.
Schritt 3: Den Amtsentscheid akzeptieren.

Die neue Richtlinie "Energieeffizienz am Baudenkmal" des Bundesdenkmalamts sorgt für mehr Übersichtlichkeit - einzelne Veränderungen sind darin einer Farbskala zugeordnet: Grün steht für "denkmalverträgliche Maßnahme", rot für "nicht denkmalverträgliche Maßnahme". So kann sich der Eigentümer schon im Vorfeld informieren, welchen Änderungen das Denkmalamt voraussichtlich zustimmen und welche es ablehnen wird.

Ganz oben auf der Skala, in grün, stehen etwa Instandsetzung von Wand, Fenstern und Türen oder Dämmung des unterkellerten Fußbodens. Am anderen Ende, in dunkelrot, sind unter anderem der Abbruch historischer Fenster und Türen, die Dämmung auf der Unterseite von Gewölben sowie Solarthermie und Photovoltaik, die am Baudenkmal einsehbar sind, zu finden. Am untersten Ende der Skala ist die Wand-Außendämmung.

Quellen: BDA, WirtschaftsBlatt
Abbildung: energie-bau/wikimedia

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