Wer in Niederösterreich einen Antrag auf Förderung von Photovoltaikanlagen stellen möchte, muss ab 1.7.2010 neue Regeln beachten.
Förderungen sollten zuerst beim KliEn und erst dann beim Land NÖ beantragt werden.
Das Förderansuchen sollte jetzt immer zuerst beim Klima- und Energiefonds des Bundes eingebracht werden. Erst danach entscheidet das Land Niederösterreich über seinen Anteil an der Förderung.

Die Neuregelung soll bewirken, dass zuerst die Fördermitteln des Bundes ausgeschöpft werden. Erst danach springt das Land ein und zahlt einen entsprechenden Aufschlag. Der Klima- und Energiefonds (KliEn) trägt bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, jedoch maximal 1.300 Euro pro Kilowattstunde Peak. Das Land zahlt dann die noch verbleibende Summe bis maximal zur Hälfte der Gesamtinvestitionskosten und einer Obergrenze von höchstens 12.000 Euro auf.

Nach erfolgter Antragstellung am KliEn ist die Zu- oder Absage bei Einreichung eines Förderansuchens an das Land NÖ deshalb beizulegen. Frühestens dann kann eine Bemessung der Höhe einer Landesförderung erfolgen. Sollte keine Förderung vom KliEn genehmigt werden, trägt das Land NÖ in bestimmten Fällen die gesamten Förderkosten.

Ein KliEn-Antrag ist trotzdem nicht zwingend vorgeschrieben. Jedoch wird bei der Antragstellung an das Land NÖ ein Formblatt verlangt, auf welchem angeführt ist, ob man beim KliEn ebenfalls eine Förderung beantragt. Sollte dies zutreffen, wird auf eine Antwort und auf die Höhe der Förderung vom KliEn gewartet. Wenn kein Antrag beim KliEn eingebracht wurde, ist eine Begründung auf dem Formblatt anzuführen.
Als Grund gilt beispielsweise die verpasste Einreichungsfrist, die am 31.08.2010 endet.

Das KliEn-Antragformular steht hier zur Verfügung.

Bild: solar-kraft.at

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