Schön langsam lichten sich die Nebel: Die im neuen, österreichischen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) vorgesehene Spitzenkappung für PV-Anlagen soll es laut Branchenverband Photovoltaic Austria nur für neue Anlagen geben. Demnach werden die Einspeisespitzen bei allen neuen PV-Anlagen auf 60 Prozent der Modulleistung gekappt werden. Möglich ist das über eine Einstellung am Wechselrichter. Für bestehende Anlagen sei im Gesetz keine Spitzenkappung vorgesehen, so der Branchenverband zur APA.
Dies berichtete als erste die Kleine Zeitung.Für vier Wochen wird derzeit der Gesetzesentwurf zur Begutachtung genau gelesen.
Die Einspeise-Spitzen, die für die Netze schwer zu verdauen sind, sollen so geregelt werdn. Für eine solche statische Spitzenkappung seien keine neuen Bauteile notwendig und es entstünden auch keine zusätzlichen Kosten, weil lediglich der bestehende Wechselrichter entsprechend eingestellt werde.
Dynamische Einspeisung zusätzlich ab 2028
Zusätzlich soll die Einspeisung ab 2028 dynamisch vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Abhängig von der Netzauslastung soll es dann auch möglich sein, mehr als 60 Prozent der Leistung einzuspeisen, so der Branchenverband. Dafür muss die PV-Anlage durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sein. Neue Anlagen ab 7 Kilowatt (kW) netzwirksamer Leistung sollen ab Juni 2026 verpflichtet sein, ihre Anlagen mit einer technischen Einrichtung zur Steuerbarkeit auszustatten.
Voraussetzungen vorhanden
Dabei besitzen neue PV-Anlagen aufgrund fortschrittlicher Wechselrichter und Energiemanagementsysteme die technischen Voraussetzungen für die Ansteuerung in den meisten Fällen ohnehin, so PV Austria. Allerdings könne nicht jeder Netzbetreiber über den Smart-Meter Steuersignale versenden. „Für die Umsetzung der Ansteuerbarkeit braucht es daher eine enge Abstimmung zwischen dem Netzbetreiber und der PV-Industrie, um keine neuen Komponenten oder doppelte Infrastruktur aufzubauen“, schreibt der Branchenverband. Große Anlagen (über 250 kW) seien schon jetzt ansteuerbar.
Netzgebühren für die Einspeisung
Ob sich das Einspeisen aber überhaupt noch lohnt, hängt von der Höhe der gepplanten Einspeise-Netzgebühren ab. Diese werden dann vom Regulator festgelegt. Noch aber ist die Sache nicht in trockenen Tüchern: Die Bundesregierung hat das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) am vergangenen Freitag in Begutachtung geschickt. Vier Wochen lang können nun Stellungnahmen eingebracht werden. Für den endgültigen Beschluss ist dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig, die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS brauchen also auch die Stimmen der FPÖ oder der Grünen. (Kleine Zeitung/APA/PVA/hst).



