Die Photovoltaik-Förderaktion 2010 ist zweistufig gestaltet und startet Ende Juni. Insgesamt stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung (im Vorjahr waren es 21 Mio). Gefördert werden private Anlagen bis max. 5 kWp. Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist möglich, jedoch darf die gesamte Anlagen-Spitzenleistung nach der Erweiterung 5 kWpeak nicht überschreiten.
Privatpersonen, die eine Anlage mit maximal 5 kWp errichten möchten, können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude, auf dem die PV-Anlage gebaut werden soll, im Besitz des Antragstellers befindet. Es wird nur eine Anlage pro Förderwerber gefördert.
Die Förderung wird in Form von Pauschalen gewährt und richtet sich nach der Art der Photovoltaik-Anlage: Für freistehende und Aufdach-Anlagen bis max 5,0 kWpeak gilt eine Förderungspauschale von 1.300 Euro je kWpeak. Bei gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis max 5,0 kWpeak wird mit 1.700 Euro pro kWpeak gefördert.
De facto ist das fast eine Halbierung der Fördersummen: Es gab 2008 einen Förderpauschale pro Kilowatt (max. 5,0 kWpeak) von EUR 2.500/kWpeak für freistehende und Aufdach-Anlagen und EUR 3.200/kWpeak für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen.
Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen gilt, dass die Förderung des Klima- und Energiefonds 30 Prozent der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht überschreiten darf. Man kann die Landesförderungen kombinieren, jedoch nur bis zu einer Maximasumme von 50 Prozent – damit ist der Fonds für die Niederösterreicher unwichtig (dort gewährt das Land allein 50 Prozent).
Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss vor Projektbeginn und ausschließlich online beantragt werden.
Die Aktion läuft von 28. Juni bis 31.August 2010. Das Einreichverfahren ist nun zweistufig gestaltet. In der ersten Stufe erfolgt die Registrierung der grundlegenden Daten und Vergabe der Platzierung im jeweiligen Bundesland. Erst in der zweiten Stufe werden die genauen Einreichdaten und die benötigten Dokumente eingegeben bzw. hochgeladen. Dafür haben die Förderwerber drei Tage Zeit. Für die Platzierung gilt Schritt eins.
Es gibt zeitlich gestaffelte Einreichtage für die Bundesländer, ab denen die Einreichung möglich ist. Die Bundeslandzuordnung bezieht sich auf den Standort der Photovoltaik-Anlage.
Salzburg ab 28.06.2010, 18:00 Uhr
Vorarlberg ab 28.06.2010, 18:00 Uhr
Burgenland ab 29.06.2010, 18:00 Uhr
Wien ab 29.06.2010, 18:00 Uhr
Niederösterreich ab 30.06.2010, 18:00 Uhr
Kärnten ab 05.07.2010, 18:00 Uhr
Tirol ab 05.07.2010, 18:00 Uhr
Oberösterreich ab 06.07.2010, 18:00 Uhr
Steiermark ab 07.07.2010, 18:00 Uhr
Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die Webseite:
www.photovoltaik2010.at
Quelle & Hintergrund: Klimafonds
Foto: Waldemar-Bernard Paterok
PV-Förderung: Größerer Topf mit kleineren Knödeln
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Die Katze ist aus dem Sack – und sie ist kleiner als erhofft: Der Klima- und Energiefonds hat heuer einen etwas größeren Fördertopf aufgestellt, doch die Fördersätze pro Anlage wurden nahezu halbiert.