Die deutsche Länderkammer hat bei dem von der Regierungskoalition beschlossenen Gesetz zur Kürzung der Solarförderung für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses votiert. Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Vor allem die Vertreter der SPD-geführten und ostdeutschen Länder haben gegen die Novelle des EEG gestimmt.
Mit der Entscheidung ist die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) vorerst gestoppt. Es müssen nun zuerst jeweils 16 Vertreter des Bundestags und Bundesrats nach einem Kompromiss suchen, bevor sich der Bundesrat erneut mit der Kürzung der Solarförderung beschäftigt.

Die Länderkammer hatte sich im April für weniger starke Kürzungen ausgesprochen. Die Solarförderung sollte demnach um maximal zehn Prozent reduziert werden. Der Bundestag hatte aber Anfang Mai beschlossen, dass die Photovoltaik-Einspeisevergütung zum 1. Juli für Dachanlagen um 16 Prozent und für Freiflächenanlagen zwischen elf und 15 Prozent zurückgefahren werden. Heftig umstritten ist zudem der geplante Ausschluss von Solarparks auf Ackerflächen.

Sollte sich der Bundesrat gegen das aktuelle Gesetz aussprechen, bedeutet das aber nicht, dass es gescheitert ist. Die Novelle ist nicht zustimmungspflichtig und kann deshalb mit einer absoluten Mehrheit im Bundestag wieder in Kraft gesetzt werden. Es ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesrates voraussichtlich also nur eine Zeitverzögerung. Verschiedene Medien berichteten außerdem unter Verweis auf Kreise der Bundesregierung, dass die Kürzung der Solarförderung auch rückwirkend greifen könnte.


Quelle: Deutscher Bundesrat
Hintergrund: Beschlussdokument

Foto: Deutscher Bundesrat

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