Die Umwelt- und Energiepolitiker der deutschen Regierungskoalition haben über die künftige Ausgestaltung der Solarförderung weitgehende Einigkeit erzielt. Keinen Kompromiss fanden sie bei Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen. Sie sollen künftig aus der Förderung fallen.


Laut den Verhandlungsführern Christian Ruck (CDU) und Michael Kauch (FDP) haben sich die beiden Regierungsparteien auf eine Senkung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen um 16 Prozent ab Juli geeinigt. Für Freiflächen sei eine Kürzung um 15 Prozent bzw. um elf Prozent auf Konversionsflächen beschlossen worden. Ein Ausschluss der Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen aus der künftigen Förderung werde bestehen bleiben. Die Parteien hätten sich in ihren Verhandlungen nicht über eine Änderung verständigen können, teilten Ruck und Kauch mit.

Nach der Anhörung im Umweltausschuss hätten sich die Arbeitsgruppen Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft von Union und FDP aber auch auf Nachbesserungen verständigt, wie es weiter hieß. Die Definition von Konversionsflächen werde präzisiert, so dass künftig auch „verkehrliche und wohnungsbauliche“ Areale unter diesen Begriff fielen. Der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen sei nachgebessert worden, so Ruck und Kauch. So sollen Betreiber von Solarparks, die bis zur 1. Lesung des Bundestages Ende März bereits einen Bebauungsplan vorwiesen, bis Ende des Jahres Zeit bekommen, ihren Netzanschluss zu realisieren.

Außerdem sei die Degression zum Jahresende noch abgemildert worden, teilten die Verhandlungsführer der Koalition mit. So solle die Absenkung bei einem Zubau von mehr als 3500 Megawatt Photovoltaik-Leistung um einen Prozentpunkt zusätzlich abgesenkt werden; ab 4500 Megawatt dann um einen weiteren. Damit seien die „Schwankungsmöglichkeiten für die Degression“ verringert worden.

Beobachtungszeitraum sollen aber die Monate Juni bis September 2010 bleiben, die dann mit dreifacher Gewichtung zählten. Beim Eigenverbrauch hätten sich die Parteien zudem darauf verständigt, den Bonus für selbst verbrauchten Solarstrom von acht Cent pro Kilowattstunde erst ab 30 Prozent Eigenverbrauch zu zahlen, so Ruck und Kauch. Außerdem solle die Regelung nicht wie bislang geplant für Anlagen bis 800 Kilowatt, sondern nur bis 500 Kilowatt gelten. Bei selbst verbrauchten Strommengen bis 30 Prozent werde es einen Vorteil von 3,6 Cent je Kilowattstunde geben. Mit der EEG-Novelle 2012 solle die Regelung mit dem Ziel einer effektiven Netzentlastung überprüft werden.

Die Fraktionschefs von Union und FDP, Volker Kauder und Birgit Homburger, müssen den Kompromiss noch zustimmen. Der Umweltausschuss des Bundestages wird am 5. Mai abschließend über die Gesetzesvorlage beraten und die Änderungen einarbeiten. Kurz darauf wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die künftige Solarförderung debattieren und entscheiden. Am 4.6. soll sich dann der Bundesrat mit den künftigen Regelungen der Photovoltaik-Förderung befassen. Falls die Länderkammer das Gesetz ablehnt, wird nochmals ein Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag über die Maßnahmen verhandeln.

Hintergrund: CDU/CSU Fraktion
Foto: Deutscher Bundestag/ Lichtblick/Achim Melde

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