Der Einspeisetarif für Photovoltaik-Strom in Österreich wird mit 1. April 2023 nochmals fast halbiert. Dies folgt dem aktuellen starken Rückgang des Strompreises an den Börsen.

Grafik der Marktpreisentwicklung. Quelle e-Control. Stand: 30.3.2023

Im letzten Quartal 2022 waren es noch 51,45 Cent pro Kilowattstunde, im ersten Quartal 2023 26,86 Cent/kWh. Jetzt geht es noch weiter bergab: Ab erstem April 2023 fällt der Tarif um weitere fast 50 Prozent auf 14,46 Cent. Dies gab nun die staatliche e-Control bekannt. Damit können private und institutionelle Photovoltaik-Produzenten, die ihren Strom-Überschuss in die Netze einspeisen, nur mehr von dem Erlösen, was es noch vor einigen Monaten gab.

Anmerkung: der Marktpreis wird vom Staat ausgezahlt, wenn die PV-Produzent:innen vom üblichen geförderten Garantie-Tarif auf den Marktpreis umgestiegen sind (was in Österreich im vergangenen Jahr so viele gemacht haben, dass die auszahlende OeMAG mit den Umstellungen überfordert war).

Stromkunden, die nicht auf den Marktpres umgestiegen sind, haben mit ihren Energieversorgen jeweils eigene Abmachungen gemäß den Tarifen dieser Unternehmen abgeschlossen. Manche Kunden bekommen mittlerweile durchaus bereits höhere Erlöse, als der OeMAG-Marktpreis ausmacht – wobei diese jeweils auch nur bei Abnahme des Stroms zu einem (dann oft auch höheren) Bezugspreis gewährt werden.

Das ist die Trendwende

Nun also die Trendwende: Der neue, niedrige Wert, gilt für ein Quartal, ab Juli 2023 wird wieder ein neuer Wert gelten. Die Berechnung des Marktpreises erfolgt seit dem 2. Quartal 2019 ausschließlich auf Basis des Phelix-AT an der Leibziger Stromböre. Gemäß § 41 Ökostromgesetz 2012 hat die Energie-Control Austria vierteljährlich die durchschnittlichen Marktpreise elektrischer Grundlastenergie festzustellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

Dieser Marktpreis beträgt demzufolge 144,57 Euro/MWh * (nach 268,63 Euro/MWh für das 1. Quartal 2023). Als Grundlage für die Berechnung werden die letzten fünf vollständigen Handelstage im jeweiligen Quartal herangezogen. 144,57 Euro/MWh entsprechen 14,46 Cent/kWh

ACHTUNG! Der angegebene Preis ist nicht mit dem Energiepreis für Endkunden gleichzusetzen. Er spiegelt lediglich - wie im Ökostromgesetz vorgegeben - den Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie wider.

Und wie gesagt: diese Summe wird nur ausbezahlt, wenn die Produzent:innen auf den Marktpreis umgestiegen sind (in dem sie mindestens ein ganzes Jahr bleiben müssen).

Marktpreise auf der e-Control-Website.

(hst)

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