Zumindest steht es so im Entwurf der Regulierungs-Kommission e-Control. 

Der Verordnungsentwurf zu den EEG-Tarifen zeigt die gepanten Ermäßigungen.

Für die neuen Erneuerbaren Energie Gemeinschaften (EEG) lichten sich die Nebel. Ein Hauptgrund für die Bildung derartiger Gruppen ist ja, dass man den Strom etwas billiger einkaufen und andererseits etwas teurer verkaufen kann. Woher soll aber das Geld für die Zauberei kommen?

EEG-Vorteil geringere Netzkosten
Im Wesentlichen aus einem verbilligten Netztarif, den diese Gemeinschaften für ihren PV-Strom bezahlen, wenn sie ihn vorwiegend lokal verbrauchen – denn damit schonen sie die Netze, der Ausbau wird weniger dringlich.

Entscheidung im Oktober 2021
Nun hat die e-control, die Regulierungskommission, den Entwurf für die Tarife vorgelegt, bis 22. September können Kommentare abgegeben werden, dann wird entschieden. Die Tarife treten am Folgetag der Verordnung in Kraft, voraussichtlich also im Oktober 2021.

Was steht nun drin im Verordnungsentwurf?

Im Wesentlichen gibt es folgende Netzkosten für EEGs:

„Die Arbeitspreise gemäß Abs. 1 sind bei einer Teilnahme an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft

1. im Lokalbereich für die Netzebenen 6 und 7 um 57 %,

2. im Regionalbereich
     a) für die Netzebenen 6 und 7 um 28 %,
     b) für die Netzebenen 4 und 5 um 64 % reduziert.“

Zur Erklärung: Die EEGs sind je nach Größe der Erzeugungsanlage entweder in der Letztverbraucher-Ebene 7 (oder 6) ans Netz angeschlossen, oder in darüberliegenden Ebenen 4 oder 5, also im sogenannten Regionalbereich. Die meisten EEGs werden wohl in der Ebene 7 rangieren.

Aber Achtung: Es verringert sich nur der ARBEITSPREIS!
Das ist nur ein Teil der laufenden Netzkosten! Wobei ja zu berücksichtigen ist, dass die Netzkosten insgesamt nur ein Drittel des Strompreises von ca. 20 Cent pro Kilowattstunde für die Normalverbraucher ausmacht. 

Wie berechnet man nun diese Kostenersparnis?
Wir befragten Astrid Köck von der e-control-Regulierungsstelle. Sie veranschaulicht es anhand eines Rechenbeispieles: „Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom in Wien auf der Netzebene 7 (zum Beispiel ein Haushaltskunde) beträgt der Netztarif EUR 202,48 (excl. USt.). Der Anteil des Arbeitspreises beläuft sich unter diesen Voraussetzungen auf EUR 128,10 (excl. USt.), das entspricht rund 63% der Netzkosten. Beachten Sie aber, dass der Arbeitspreis verbrauchsabhängig ist und sich das Verhältnis somit je nach Verbrauch und auch nach Netzbetreiber und Netzebene verändert.“.

Nur kleine Ersparnis
Somit hätte (nach diesem Beispiel) ein Teilnehmer an einer EEG statt 202,48 Euro Jahresnetzkosten nur 147,40 Euro zu bezahlen. Aber nur, wenn der gesamte Strom dieses fiktiven Teilnehmers von einer EEG bezogen wird. Das wäre eine Ersparnis von 54,60 Euro. Pro Jahr. Da aber nur ein (kleiner) Teil des gesamten Strombezuges über die EEG laufen dürfte, wird diese kleine Ersparnis noch einmal zusammenschmelzen.

Zum Entwurf der Netztarif-Verordnung

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KOMMENTAR
Mit den derzeit avisierten Einsparungen wird der große Run auf die Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften wohl noch nicht zu erwarten sein. Zumindest für die kleineren Gemeinden oder privaten Vereine ist der organisatorische Aufwand in keinem Verhältnis zum Kostenvorteil. Da werden Ministerien und Regulatoren wohl noch nachbessern müssen. 

Herbert Starmühler, energie-bau.at

 

 

 

 

 

 

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