In Wien geht gerade ein Gesetz in Begutachtung, das den Sonnenstrom auf jedem neuen Dach vorsieht.

Klimaproteste in Wien – der Druck der Straße hat zum Umdenken beigetragen. Foto: Starmühler_autark.cc

Schön langsam wird es ernst, die Länder und Kommunen schreiben den Ausbau der Photovoltaik immer größer in ihr Pflichtenheft. In Wien ging gerade der Entwurf der neuen Bauordnung in Begutachtung (bis 18. Mai 2020).

Im Wesentlichen will die grün-rote Stadtregierung folgende Punkte umsetzen:

  • Künftig muss jedes neue Dach eine Photovoltaikanlage haben.
  • Wenn das aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, dann muss die entsprechende Solarleistung auf Ersatzflächen in Wien sichergestellt sein.
  • Außerdem erweitert Wien die Ziele der Stadtplanung um Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel wie beispielsweise Regenwassermanagement oder Kreislaufwirtschaft.

Der §118 schreibt in der Bauordnung nun „hocheffiziente alternative“ Heiz- und Kühlsysteme vor:

„Bei Neu-, Zu- und Umbauten sowie bei Änderungen und Instandsetzungen von mindestens 25 vH de rOberfläche der Gebäudehülle müssen hocheffiziente alternative Systeme eingesetzt werden, sofern dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich realisierbar ist.
Hocheffiziente alternative Systeme sind jedenfalls

  1. dezentrale Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen,
  2. Kraft-Wärme-Kopplung,
  3. Fern-/Nahwärme oder Fern-/Nahkälte, insbesondere wenn sie ganz oder teilweise auf Energie auserneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammt,und
  4. Wärmepumpen.“

Hier der diesbezügliche Text im Entwurf:

(3b) Neubauten mit Ausnahme von Wohngebäuden sind unabhängig von der Verpflichtung gemäß Abs. 3 unter Einsatz solarer Energieträger auf Gebäudeoberflächen mit einer Spitzen-Nennleistung von mindestens 1 kWp für je 100 m² konditionierter Brutto-Grundfläche oder unter Einsatz anderer technischer Systeme zur Nutzung umweltschonender Energieträger mit gleicher Leistung am Gebäude zuerrichten.Stehen der geplanten Ausführung andere Bauvorschriften bzw. sonstige Vorschriften desBundes- oder Landesrechtes entgegen oder ist der Einsatz der genannten technischen Systeme austechnischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder zweckmäßig, sind diese technischenSysteme auf einem oder mehreren geeigneten Grundstücken innerhalb des Gemeindegebietes von Wieneinzusetzen (Ersatzflächen). Der Einsatz auf Ersatzflächen ist durch eine im Grundbuch ersichtlichgemachte öffentlich-rechtliche Verpflichtung sicherzustellen.

(3c) Neubauten von Wohngebäuden sind unabhängig von der Verpflichtung gemäß Abs. 3 unter Einsat solarer Energieträger mit einer Spitzen-Nennleistung von mindestens 1 kWp pro charakteristischer Längedes Gebäudes und für je 300 m² konditionierter Brutto-Grundfläche oder unter Einsatz anderer technischer Systeme zur Nutzung umweltschonender Energieträger mit gleicher Leistung am Gebäude zuerrichten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der geplanten Ausführung andere Bauvorschriften bzw. sonstige Vorschriften des Bundes- oder Landesrechtes entgegenstehen. Auf Antrag hat die Behörde für einzelne Bauvorhaben von der Verpflichtung zum Einsatz der oben genannten technischen Systeme abzusehen, wenn ein solcher Einsatz aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßigist. Diese Gründe sind im Antrag nachvollziehbar darzulegen. Das Ansuchen um Baubewilligung giltzugleich als Antrag auf Gewährung einer solchen Ausnahme.

grünen Peter Kraus„Wien geht einen großen Schritt in die erneuerbare Zukunft. Solaranlagen auf Wiens Dächern werden zum Standard und beschleunigen den Ausstieg aus fossiler Energie“ sagt der Wiener Grünen-Abgeordnete Peter Kraus.

Hier geht es zum > Gesetzesentwurf.

Zusammenfassung auf der Webseite „Die Grünen“

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