Seit Anfang Juli dürfen Elektrofahrzeuge in Innsbrucks Kurzparkzonen bis zur erlaubten Höchstparkdauer gratis parken.
Vorläufig ist die Parkgebührbefreiung für zwei Jahre geplant. © IKM/Lercher
Um das Gratis-Parken in Anspruch nehmen zu können, muss zuvor eine Befreiungsbescheinigung beantragt werden, bei dem die Antriebsart des betreffenden Fahrzeugs nachgewiesen werden muss. Bisher wurden 130 solcher Bestätigungen ausgestellt, berichtet „tirol.orf.at“. Die Höchstparkdauer von 90 bzw. 180 Minuten gelte aber weiterhin auch für die E-Cars, „in den grünen Zonen, die im vergangenen Jahr eingeführt wurden, dürfen sie auch tageweise parken“, heißt es.

Die Regelung ist vorerst auf zwei Jahre befristet und sei ein umweltpolitisches Zeichen, wird Gemeinderat Helmut Buchacher von „tirol.orf.at“ zitiert. Aktuell seien in Innsbruck 115 zweispurige Elektrofahrzeuge zugelassen, weitere 145 sind im Bezirk Innsbruck Land gemeldet.

Bericht „tirol.orf.at“

Parken für Elektrofahrzeuge in Innsbruck 

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