Seit Anfang Mai müssen in Österreich Energiehandelsplätze ihre Handelsdaten an die Regulierungsbehörde E-Control melden.
Die Nutzung von Insiderwissen war vor der EU-Verordnung weitgehend legal. Foto: pixabay.com
„Sobald bekannt ist, wer wann zu welchem Preis kauft oder verkauft, können Insidergeschäfte und Marktmanipulationen wesentlich leichter aufgespürt werden“, erläutert E-Control-Vorstand Walter Boltz die Bedeutung der Datenmeldungen. Es werde erwartet, dass durch eine effektive Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen das Vertrauen in den Energiegroßhandel steigt. Bei einem Marktmissbrauch drohen empfindliche Geldstrafen: Je nach Umfang des Vergehens werden bis zu 150.000 Euro fällig, in bestimmten Fällen des Insiderhandels drohen sogar Freiheitsstrafen.

Basis für die Überwachung des Großhandels ist die Verordnung der E-Control zu Energiegroßhandelsdaten sowie die REMIT-Verordnung der EU aus 2011, die Insiderhandel und Marktmanipulation im Strom- und Gasgroßhandel verbietet. Vor der EU-Verordnung war es weitgehend legal, Insiderwissen im Strom- und Gashandel zu nutzen.

Insgesamt habe der Handel mit Strom und Gas seit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte stark zugenommen, so die E-Control in einer Aussendung: In den vergangenen zwölf Jahren habe sich der Stromhandel im deutsch-österreichischen Markt verfünffacht und sei von 50 Terrawattstunden im Jahr 2003 auf 270 Terrawattstunden 2014 gestiegen. Das gehandelte Erdgasvolumen in Österreich stieg von 63 Terrawattstunden 2005 auf rund 450 Terrawattstunden 2014. Nach wie vor fände der Handel mit Strom und Gas aber zu einem Großteil außerhalb von Handelsplätzen statt, etwa über bilaterale Verträge direkt zwischen Unternehmen. Ab Oktober müssen auch diese Verträge an die E-Control gemeldet werden.

E-Control

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