Der erste Entwurf des Gesetzes, das die Vorgaben der EU-Richtlinie umsetzten soll, konnte im Jahr 2013 die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament nicht erreichen. Die überarbeitete Version schaffte nun mit Unterstützung der Grünen die nötige Stimmenmehrheit.
Ein Mischsystem aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem soll nun die Energieeffizienz pro Jahr um 1,5 Prozent steigern, abgeleitet davon soll der heimische Endenergieverbrauch im Jahr 2020 bei 1.050 Petajoule stabilisiert werden. Bereits gesetzte und auch künftige Effizienzmaßnahmen können angerechnet werden, außerdem werden Energielieferanten verpflichtet, 0,6 Prozent ihres Energieabsatzes an ihre Endkunden als Effizienzmaßnahme nachzuweisen. Dabei gilt der Einbau von Öl-Brennwertgeräten im Neubau künftig nicht mehr als Effizienzmaßnahme, der Austausch alter Ölheizungen kann ab dem Jahr 2018 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme angerechnet werden.
„Unserem Verhandlungsteam unter der Führung von Umweltsprecherin Christiane Brunner ist es gelungen, in äußerst zähen Verhandlungen aus eine sehr schwachen Regierungsvorlage ein brauchbares Umweltgesetz mit Zähnen zu machen“, sagt Grünen Klubobfrau Eva Glawischnig. Erstmals in der jüngeren Geschichte gäbe es in diesem Energiespargesetz verbindlich festgeschriebene Ziele für die Einsparung von Energie. „Mit dem heutigen Beschluss eines Energiespargesetzes wird der Grundstein für das wichtigste Kraftwerk Österreichs gelegt, nämlich das Einsparkraftwerk.“
Christoph Wagner, Präsident von Kleinwasserkraft Österreich, zeigt sich dagegen enttäuscht: „Ich habe nicht damit gerechnet, dass die Grünen fossile Energien unterstützen.“ Nach dem Beschluss dieses Gesetzes würden Kohle- und Gaskraftwerke der heimischen Wasserkraft vorgezogen. „Dieses wird nicht zur Erhöhung der Energieeffizienz in Österreich beitragen, aber viel Bürokratie und Planwirtschaft schaffen und auch noch fossile Kraftwerke fördern“, ergänzt Kleinwasserkraft Österreich Sprecher Erwin Mayer.
Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich sieht das Energieeffizienzgesetz als kleinen Schritt vorwärts, unterm Strich sei das Ergebnis aber unbefriedigend. Lichtblick sei die festgelegte Verringerung des Energiebedarfs auf ein Niveau von 1050 Petajoule, die Ökologisierung des Steuersystems fehle jedoch gänzlich. „In den letzten Verhandlungsrunden hat es etliche sichtbare Verbesserungen für die erneuerbaren Energien gegeben, und das begrüßen wir, aber insgesamt sind wir mit dem Paket unzufrieden“, so Geschäftsführer Jurrien Westerhof.
Als gangbare Kompromisslösung sieht die österreichische E-Wirtschaft das beschlossene Paket, kritisiert wird aber nach wie vor das System der Lieferantenverpflichtung. „Die Steigerung der Energieeffizienz hätte über andere Wege zielgerichteter und für die Konsumenten günstiger erreicht werden können“, meint die Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt.
„Wir haben in langen Verhandlungen mit dem Energieeffizienzgesetz einen richtungsweisenden Kompromiss erzielt“, äußert sich Wirtschafts- und Energieminister Mitterlehner zu dem Beschluss in einer Aussendung. „Es verbessert die Effizienz zwischen Input und Output und leitet in der Verwendung von Energie ein Umdenken ein, schränkt aber gleichzeitig die Umsätze der Energieversorger und Unternehmen nicht ein.“ Das neue Gesetz stärke die Wettbewerbsfähigkeit, sowohl die Konsumenten als auch die Wirtschaft werden davon profitieren. Weters nehme auch der Staat eine Vorbildrolle ein, indem er mehr Energieeffizienzmaßnahmen setzt und bei den fossilen Energien im Vergleich zum Begutachtungsentwurf Abstriche gemacht wurden.



