Seit letzter Woche ist die Einreichung von Anträgen für die Förderaktion des Klima- und Energiefonds möglich. Erstmals können auch juristische Personen um die PV-Förderung ansuchen.
In diesem Jahr stehen insgesamt 26,8 Millionen Euro zur Verfügung. Foto: Klimafonds/Ringhofer

Gefördert werden weiterhin maximal 5 kWp durch den Klima- und Energiefonds, zusätzlich kann heuer um eine Förderung der Bundesländer und Gemeinden im Ausmaß der nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistung angesucht werden. Ebenfalls neu in diesem Jahr: Auch juristische Personen, also Betriebe, Vereine oder Institutionen,erhalten für Anlagen bis 5 kWp eine Förderung - bislang war die Aktion auf Private beschränkt.
 
„Ich möchte Österreich zum Umwelt-Vorreiter in Europa machen. Meine Ziele sind die Reduktion von Treibhausgasen, der Ausbau Erneuerbarer Energieträger und Energieeffizienz. Die Photovoltaikförderung des Klima- und Energiefonds ist ein wesentlicher Baustein, um diese Ziele zu erreichen“, kommentiert Bundesminister Andrä Rupprechter.
 
Die Förderpauschale für Investitionen in Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWp, für Investitionen in gebäudeintegrierte Lösungen 375 Euro/kWp. Zum Vergleich: im Jahr 2008 gab es 2.800 bzw. 3.500 Euro/kWp an Förderungen, 2011 durfte man sich immerhin noch über Zuschüsse in Höhe von 1.100 Euro/kWp für Aufdachanlagen und 1.450 Euro/kWp für integrierte Lösungen freuen. Im vergangenen Jahr reduzierte sich die Unterstützung pro kWp allerdings weiter auf 300 bzw. 400 Euro.
 
Das im letzten Jahr eingeführte Einreichmodell wird fortgesetzt: baureife Projekte können bundesweit im gesamten Aktionszeitraum eingereicht werden. Nach der Online-Registrierung mit der Zählpunktnummer des Netzbetreibers stehen zwölf Wochen für die Umsetzung zur Verfügung, die mit einer Rechnung belegt werden muss. Förderanträge, die nach Ablauf der zwölfwöchigen Frist eingereicht werden, können 2014 nicht mehr berücksichtigt werden und werden storniert, nochmaliges Einreichen ist nicht möglich. Anträge können bis inklusive 15.12.2014 gestellt werden.
 

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