In Niederösterreich mehren sich die Beschwerden gegen den Netzbetreiber EVN: Monatelange Wartezeiten bei der Bewilligung des Photovoltaik-Einspeisepunktes "haben System", heißt es.
Wer dieser Tage eine PV-Anlage in Niederösterreich errichten will, braucht gute Nerven. Foto: Photovoltaic Austira/Energetica

"Uns werden derzeit Prügel vor die Füße geworfen, dass es keine Freude mehr ist!" klagt ein prominenter niederösterreichischer Photovoltaik-Errichtungsbetrieb gegenüber "energie:bau" (wir werden die Namen der Betriebe nicht nennen, weil das in Niederösterreich für die Betroffenen ungünstige Auswirkungen haben kann …). Gemeint sind bürokratische Einwände, Bewilligungs-Hürdenläufe bis hin zur unverblümten Ansage der EVN, bis auf weiteres nur mehr kleinste Photovoltaik-Anlagen bewilligen zu wollen. 
 
Ein anderer PV-Betrieb aus NÖ schreibt das so: "Nach monatelanger Wartezeit auf einen Zählpunkt der EVN für eine 10kWp Anlage bekamen wir auf Nachfrage heute Erstaunliches zu hören: Der Mann am anderen Ende der Leitung meinte, dass es noch einige Monate dauern könne, zwischen den Zeilen gab er mir jedoch zu verstehen, dass man das Ergebnis vorwegnehmen könne, es wird nicht über 5 kWp genehmigt. Ebenso konnte ich heraushören, dass es politisch nicht gewollt ist. Genehmigt wird dann, wenn der PV-Errichter ein Kabel bis zum Kilometer weit entfernten Umspannwerk verlegen lässt und finanziert...... Ich bin der Ansicht, dass die ganze Branche gemeinsam die Unsitte massiv bekämpfen muss, dass der Netzausbau zu Lasten des PV-Errichters gehen soll. Wir hoffen auf eine Vorreiterrolle des Bundesverbandes Photovoltaic Austria in dieser Frage und hoffen auf Unterstützung auf breiter Basis. Nicht nur für uns (ziemlich konkret waren hier 70, 30 und 10 kWp) bedeutet dieses Vorgehen einen enormen Einkommensverlust. Es kann nicht sein, dass das EVU durch willkürliche Aktionen den PV-Ausbau zum Erliegen bringen möchte."
 
EVN sieht sich im Recht
 
Susanne Rabl, die in der Bürgerinitiative Saubere Energie vernetzt ist, wendete sich direkt an den EVN-Pressesprecher Stefan Zach: "Sehr geehrter Herr Mag. Zach, mit großer Verwunderung lese ich im EVN Journal:" PV Anlagen bis 5kWp, das sind rund 20m2 Fläche, können in den meisten Fällen ohne Netzverstärkung angeschlossen werden. Falls das bestehende Netz keinen weiteren PV-Anschluss zulässt, sind Netzverstärkungen erforderlich, die vom Errichter bezahlt werden müssen." Stimmt es, dass das Netz das dann in den Besitz der EVN übergeht? Wenn ja, bezahle ich dann auch noch dafür Netzgebühr?"
 
Stefan Zach, der Pressesprecher der EVN wies in seiner Antwort darauf hin, dass das Vorgehen durch das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz gedeckt sei. Wenn ein Netzkunde in Österreich Strom beziehen oder selbst erzeugen und ins Netz einspeisen will, müsse er die für seinen Anschluss erforderlichen Aufwendungen, ausgehend vom technisch geeigneten Anschlusspunkt im bestehenden Netz, bezahlen.
 
Zach: "Das ELWOG § 54 besagt folgendes: "Durch das Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle angemessenen und den marktüblichen Preisen entsprechenden Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt ist einmalig zu entrichten und dem Netzbenutzer auf transparente und nachvollziehbare Weise darzulegen. Sofern die Kosten für den Netzanschluss vom Netzbenutzer selbst getragen werden, ist die Höhe des Netzzutrittsentgelts entsprechend zu vermindern.“
 
Ein Beispiel: ein Kunde errichtet bzw. bezahlt ausgehend von einem Umspannwerk oder einer Trafostation ein Kabel bis zu seiner Anlage, so bleibt dieses Kabel im Eigentum des Kunden. Mit dem Eigentum verbunden ist selbstverständlich auch die Instandhaltung, Störungsbehebung, Planauskunft bei Grabungen usw. "Laufende Netzgebühren fallen für Einspeiser (wie Photovoltaikanlagen) nicht an." (Zach)
 
 

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