Die Hoffnungen waren mittelgroß, das Ergebnis zwergenklein. Das "Energieeffizienzpaket des Bundes" ist selbst nicht sehr effizient: Es hagelte ablehnende Stellungnahmen. Unter dem Paket sollten die EU-konformen Effizienzbemühungen Österreichs in Ziele und Vorgaben gegossen werden. Doch es sind derartig viele "Kanns" und "Solls" enthalten, dass die Schlupflöcher größer als Scheunentore geworden sind.
Die Einwendungen waren vielfältig. Lob wurde natürlich auch, wenn auch eher höflich, gespendet. Mängelrügen betrafen viele Gebiete. Insbesonders die mangelnde Präzision in den Vorgaben wurde kritisiert. Auch das einfache "Freikaufen" von Unternehmen aus den Effizienzverpflichtungen wurde bemängelt.
Greenpeace und Global 2000 wollen unter anderem die völlige Ausklammerung des Verkehrssektors nicht akzeptieren. Auch die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen forderten Widerspruch heraus (Stellungnahme des Biomasse-Verbandes): "Gerade Haushalte und die Landwirtschaft setzen gemäß Energiebilanz 2011 der Statistik Austria mit 41,1 % bzw. 44,7 % bereits jetzt sehr stark auf erneuerbare Energieträger, während der Anteil erneuerbarer Energieträger im Sektor Industrie mit 24,6 % vergleichsweise niedrig liegt. Es wäre also geradezu paradox, jene Sektoren, die bereits jetzt vorbildlich auf zukunftsträchtige, klimafreundliche, erneuerbare Energieträger setzen, zur verstärkten Subventionierung fossiler Energiesysteme zu verpflichten."
Die niederösterreichische EVN sind ebenfalls multipel unglücklich - hier ein Auszug aus der umfangreichen Stellungnahme. "Der derzeitige Gesetzesentwurf schafft erhebliche Rechtsunsicherheit für Energielieferanten:
- Die Lieferantenverpflichtung kann per Verordnung des BWMFJ ab 2016 ohne langfristige Vorlaufzeit für die betroffenen Energielieferanten und ohne formale Begründung abgeändert werden.
- Darüber hinaus werden die Energielieferanten für ein Verfehlen der Zielsetzungen der energieverbrauchenden Unternehmen (Residualverpflichtung) verantwortlich gemacht. Dies steht erst im Jahr 2017 fest.
- Die Art, der Umfang sowie die Gültigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Anrechnung stehen nicht fest.
- Es ist vollkommen unklar, welche Berechnungsmethoden für die Bewertung der einzelnen Maßnahmen in Österreich herangezogen werden."
Ob der Entwurf Gesetz wird, ist jedenfalls in einem Wahljahr wie diesem ziemlich unwahrscheinlich.
Die Inhalte prinzipiell (aus dem www.usp.gv.at):
- Schaffung einer kompetenzrechtlichen Grundlage
Es soll eine kompetenzrechtliche Grundlage für die Erlassung bundesweiter Bestimmungen auf dem Gebiet der Energieeffizienz geschaffen werden
- Konkretisierung des österreichischen Energieeinsparrichtwerts
Bis zum 31. Dezember 2016 soll ein Energieeinsparrichtwert (Endenergieeinsparrichtwert) von mindestens 80.400 Terajoule erreicht werden.
- Festlegung von Effizienzverpflichtungen für energieverbrauchende Unternehmen und Energielieferanten
Endenergieverbrauchende Unternehmen in Österreich sollen, abhängig von ihrer Größe und ihrem Energieverbrauch, bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz setzen und dokumentieren. Energielieferantinnen/Energielieferanten, die Endenergieverbraucherinnen/Endenergieverbraucher in Österreich beliefern, sollen verpflichtet werden, in jedem Kalenderjahr die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren eigenen oder anderen Endkundinnen/Endkunden nachzuweisen.
- Schaffung einer nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle
Für die österreichweite Messung und Evaluierung von Energieeffizienzmaßnahmen des Bundes und von Unternehmen sowie für das Monitoring soll eine nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle geschaffen werden.
- Vergabe öffentlicher Aufträge, Errichtung oder Sanierung von Gebäuden durch den Bund
Energieeffizienzkriterien sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der Errichtung oder Sanierung von Gebäuden durch den Bund beachtet werden.
- Verbreitung von Informationen für Marktteilnehmer und Bürger
Der Bund soll den betroffenen Unternehmen auf geeignete Weise transparente Informationen über ihre Pflichten, mögliche Energieeffizienzfördermechanismen und die zur Erreichung des Energieeinsparrichtwertes festgelegten finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend zur Kenntnis bringen. Der Bund soll Energiedienstleisterinnen/Energiedienstleistern und Unternehmen, die Energiedienstleistungen in Anspruch nehmen oder Energieeffizienzmaßnahmen setzen, Kriterien für Musterverträge zur Verfügung stellen oder zugänglich machen. Der Bund soll kleinen Unternehmen künftig wirksame Energieauditprogramme und Energieberatungsprogramme für die Beratung in der Betriebsstätte zur Verfügung stellen. Der Bund soll Anstrengungen zur Verbesserung der Bewusstseinsbildung zum Thema "Energieeffizienz" unternehmen. Dies umfasst auch die allfällige Beauftragung von Studien zu energieeffizientem Verhalten und zu Energieeffizienz -Benchmarks, insbesondere in Bezug auf spezifische Verbrauchergruppen, Vebrauchssektoren oder Förderinstitutionen, sowie die Aufklärung der Bevölkerung über das Funktionieren der Energieversorgung in der Praxis. - Förderungen für KWK-Anlagen
Die Weiterführung von Förderungen für neue und bestehende hocheffiziente KWK-Anlagen soll sichergestellt werden.



