Die EU-Kommission verklagt Polen und Slowenien. Grund: Die beiden Mitgliedsstaaten haben die europäischen Vorschriften für den Energie-Binnenmarkt, die bereits seit März vergangenen Jahres wirksam sein sollten, bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt. Jetzt drohen hohe Bußgelder.
<br />Die Trennung von Erzeugung und Netzen ist in Polen und Kroatioen noch nicht vollzogen. c: starmühler.at


Am 24. Oktober flatterten zwei Klagen in zwei Länder. Denn die EU-Kommission beschloss sowohl Polen als auch Slowenien beim europäischen Gerichtshof zu verklagen. Beide Länder haben Kernbestandteile der bereits im März vergangenen Jahres in Kraft getretenen Stromrichtlinie bis heute nicht in ihr nationales Recht aufgenommen.

Besagte Stromrichtlinie setzt fest, dass der Verkauf und die Übertragung von Strom rechtlich und wirtschaftlich getrennt sein müssen. Netzbetreiber sollen alle Anbieter von Strom gleich behandeln. Zudem kommt, dass keines der Länder die mit der Binnenmarktrichtlinie in Kraft getretenen Bestimmungen für den Verbraucherschutz erlassen hat.

Kommt der Europäische Gerichtshof dem Antrag der Kommission nach, wird das teuer. Gegen Slowenien will Brüssel ein Zwangsgeld von 10.287 Euro für jeden Tag beantragen, an dem sie die Vorschriften der Binnenmarktdirektive nicht umgesetzt haben. Und für Polen kommt es noch dicker. Hier wird ein Zwangsgeld von 84.378 Euro pro Tag fällig. Die Höhe der Bußgelder berechnet sich aus der Dauer und Schwere der Verstöße gegen die Stromrichtlinie.

Quelle: 2012 by Energie & Management

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