EVUs gaben Ökostrom-Preissenkungen nur zum Teil weiter
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Von den heimischen Stromlieferanten sind die Verbilligungen der Energiepreise durch die Änderungen des Ökostromgesetzes per 1. Juli nur zum Teil an die Kunden weitergegeben worden.
Zu diesem Ergebnis kommt die E-Control, die die Produkte von 60 Anbietern unter die Lupe genommen hat. Demnach haben die Haushaltskunden bei Verbund, Kelag, Energie Klagenfurt und 40 Prozent der regionalen Lieferanten die Senkungen nur teilweise erhalten. Bei Steweag-Steg, Energie Graz, Energie AG und Linz Strom sind die Preise im Zuge der Umstellung auf neue Preismodelle trotz teils weitergegebenen Senkungen mitunter trotzdem gestiegen, kritisierte die E-Control.
Kunden von Unternehmen, die keine oder auch nur unzureichende Preissenkungen durchgeführt haben, würden „klar benachteiligt“ im Vergleich zu Unternehmen, die die Verbilligungen durch das Ökostromgesetz korrekt weitergegeben haben, betonte E-Control-Vorstand Martin Graf in einer Aussendung.
Früher wurden die Ökostrom-Kosten mit den Mehraufwendungen für Ökostrom als Teil des Energiepreises von den Lieferanten verrechnet, seit 1. Juli sieht das Ökostromgesetz vor, dass ein Ökostromförderbeitrag pro verbrauchter Kilowattstunde sowie eine Ökostrompauschale vom Netzbetreiber verrechnet wird.
Etliche Unternehmen haben laut Graf die Umstellung im Zuge des Ökostromgesetzes „wirklich korrekt durchgeführt“. Als erfreuliche Beispiele nennt er die Unternehmen der EnergieAllianz (BEWAG, Wien Energie und EVN), die Tiwag, die Innsbrucker Kommunalbetriebe, die VKW, die Salzburg AG, einige Töchter angestammter Versorger sowie 30 Prozent aller regionalen Lieferanten.
Graf bedauerte, dass sich die E-Control bei der Untersuchung der insgesamt 67 Produkte von 60 Stromlieferanten allein auf die veröffentlichten Preisblätter der Unternehmen und die von ihnen eingepflegten Preise im Tarifkalkulator stützen musste. „Um alle Details und Berechnungen auf Richtigkeit überprüfen zu können, würden wir Einblick in die Beschaffungskosten der Lieferanten benötigen, was uns von diesen ja verweigert wird. Hier ist noch der Verfassungsgerichtshof am Zug“, so Graf, der auf eine möglichst baldige VfGH-Entscheidung hofft.
Die Arbeiterkammer (AK) sieht sich durch die E-Control-Analyse in ihrer Kritik an der „undurchsichtigen Preispolitik der Energieunternehmen beim Herausrechnen der Ökostrom-Mehrkosten“ und ihrer Forderung nach einem schärferen Wettbewerbsrecht bestätigt. Bei Branchen, in denen wenige Unternehmen eine Vormachtstellung am Markt haben, müsse die Preisbildung „schärfer bekämpft werden“ - und das gehe nur, wenn die Beweislast nicht bei den Behörden, sondern bei den Unternehmen liege, so die AK in einer Aussendung.
www.e-control.at
wien.arbeiterkammer.at
help.orf.at



