Das neue Ökostromgesetz sieht vor, dass heuer 50 Mio. Euro für neue Projekte für Strom aus Wind, Sonne und Biomasse bereitgestellt werden. Das Geld für Neu-Projekte soll um jährlich eine Mio. Euro sinken, bis es 2021 dann 40 Mio. Euro ausmacht.
Bis 2015 steigen die durchnittlichen Ökostromförderungskosten eines Haushalts von derzeit jährlich 35 auf 53 Euro an.
Zugleich laufen Förderungen früher genehmigter Projekte weiter, sodass die gesamte jährliche von jetzt 350 Mio. bis 2015 auf 550 Mio. Euro steigen wird. Die Kosten für die Förderung tragen die Stromkonsumenten: Ein durchschnittlicher Haushalt (jährlich 3.500 Kilowattstunden) wird dadurch mit 53 Euro im Jahr (2015) belastet. Derzeit sind es 35 Euro. Rund 300.000 ORF-Gebührenbefreite Haushalte müssen allerdings künftig nur 20 Euro zahlen. Die energieintensive Industrie wird entlastet, sodass sie pro genutzter Kilowattstunde weniger zahlt als Haushalte. Das Modell dazu muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden.

Durch das Ökostromgesetz soll Österreich spätestens 2015 unabhängig von Atomstrom-Importen sein und wieder zum Stromexporteur werden, erwartet Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner (V). Bis 2020 sollen dadurch rund zwölf Mrd. Euro an Investitionen in grüne Technologien ausgelöst und "tausende Green Jobs" geschaffen werden. Der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch (inklusive Großwasserkraftwerke) soll von derzeit 68 Prozent auf dann 85 Prozent steigen.

Von den 50 Mio. Euro für neue Projekte sollen 11,5 Mio. Euro für Wind, 10 Mio. Euro für Biomasse- und Biogas 8 Mio. Euro für Photovoltaik und 1,5 Mio. Euro für Kleinwasserkraft zur Verfügung stehen. Weitere 19 Mio. Euro gehen in einen "Resttopf", der unter Wind, Kleinwasserkraft und "kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen" aufgeteilt wird.

Mit den Ökostromförderungen werden die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen unterstützt. Anlagenbetreibern werden dabei ihre Investitions- und Finanzierungskosten ersetzt, zusätzlich erhalten sie einen Gewinn von mindestens sechs Prozent.

Um die Warteliste schon eingereichter Projekte abzubauen, sind einmalig rund 110 Millionen Euro vorgesehen. Bei Kleinwasserkraft beläuft sich die Warteliste auf rund 20 Millionen Euro an Investitionszuschüssen. Außerdem gibt es 152 Wind- und rund 4.200 Photovoltaik-Anlagen, denen Einspeistarife nur dank der zusätzlichen Millionen bezahlt werden können. Die Einspeisetarife unterliegen einem degressiven System, um die Kosteneffizienz zu verbessern. Für den Windkraft-Ausbau stehen in diesem Bereich 80 Millionen Euro zur Verfügung, für Photovoltaik 28 Millionen Euro.

Bis 2020 liege das Ausbaupotenzial bei rund elf Terawattstunden (TWh) oder umgerechnet dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 3,6 Millionen Haushalten, rechnet Mitterlehner vor. Die Windkraft-Kapazitäten soll sich von derzeit 1.000 Megawatt (MW) auf 3.000 MW verdreifachen. Die Photovoltaik-Kapazitäten sollen sich von aktuell 100 MW bis 2020 auf 1.200 MW mehr als verzehnfachen. Die Zielerreichung wird alle zwei Jahre von der E-Control bewertet und kann gegebenenfalls mittels einer Revisionsklausel nach oben revidiert werden.

Bei Umsetzung des Gesetzes würde Österreich "bilanziell" spätestens 2015 atomstromfrei, so Mitterlehner. Das heißt, dass die Kapazitäten für Strom aus Wasserkraft und geförderten Alternativquellen um fünf TWh steigen, während derzeit rechnerisch durchschnittlich 3,3 TWh pro Jahr Atomstrom importiert werden.

Quelle: APA

>> Gesetzestext im Wortlaut auf parlament.gv.at



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