Eine der letzten Amtshandlungen ist jedenfalls für alle E-Autofahrer eine erfreuliche. Die österreichische Umweltministerin (die von den Österreicher:innen in wenigen Tagen abgewählt werden dürfte) hat das bestehende, zahnlose österreichische Ladestellenverzeichnis (1.000 Betreiber, 12.000 öffentliche Ladestellen mit über 25.000 Ladepunkten) nun per Verordnung stark aufgewertet.
Preisangaben bisher nur freiwillig – jetzt für alle verpflichtend
Die Betreiber waren bislang lediglich dazu verpflichtet, die Standorte zu melden. Für Kundinnen und Kunden sind aber auch andere Informationen interessant, etwa die Verfügbarkeit und Preise. Bisher konnten diese Daten freiwillig gemeldet werden. Mit der neuen Ladepunkt-Daten-Verordnung aus dem Klimaschutzministerium werden die Betreiber jetzt dazu verpflichtet, mehr Daten zu melden, die für Fahrer:innen von Elektrofahrzeugen wichtig sind.
Dazu zählen:
- Aktuelle Verfügbarkeit (frei, besetzt, reserviert)
- Ad-Hoc-Preis bei Laden ohne Ladevertrag bzw. Ladekarte
- Nominale Ladeleistung jedes Ladepunktes
- Gesamte maximale Ladeleistung der Ladestelle
- Servicetelefonnummer
- Öffnungszeiten in strukturiertem Format, so dass danach gefiltert werden kann
- Verfügbare Steckertypen
- Anzahl der barrierefreien Ladeplätze
- Information, ob der bereitgestellte Ladestrom zu 100% aus Erneuerbaren Energiequellen bezogen wird
Über 24.000 Ladestellen müssen nun ihre Preise und „Öffnungszeiten“ laufend bekanntgeben. Damit können in Zukunft die Autofahrer die billigsten und die freien Ladeplätze ansteuern. © BEÖ
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Immer mehr Menschen steigen um auf die nachhaltige Elektromobilität. Damit das einfach und unkompliziert möglich ist, machen wir das Laden jetzt noch benutzerfreundlicher. Auf einen Blick stellen wir über die E-Control alle Informationen bereit, die die Fahrerinnen und Fahrer benötigen, und das in Echtzeit. Das ist eine große Erleichterung!“
Auslastung permanent überprüfbar
Nicht nur die Kundinnen und Kunden profitieren von den neuen Meldepflichten für Ladestellenbetreiber. Durch die Echtzeitinformation über die aktuelle Verfügbarkeit wird es künftig möglich sein, die Auslastung aller Ladepunkte zu monitoren.
Damit lässt sich deutlich treffsicherer feststellen, wo noch eine Unterversorgung an öffentlich zugänglichen Ladestellen besteht bzw. wo es eventuell bereits eine Sättigung gibt. Förderungen und Ausbau lassen sich damit deutlich treffsicherer steuern als bislang.
Infos können über Schnittstelle ausgewertet werden
Da diese, wie alle anderen Informationen im Ladestellenverzeichnis der E-Control, öffentlich zugänglich und per Schnittstelle (API) auch automatisiert abfragbar sind, können sowohl Anlagenbetreiber, aber auch die Betreiber der Stromnetze fortlaufend auf diese Daten zugreifen und ihre Planungen damit abgleichen.
Die neuen zu meldenden Daten bedeuten natürlich sowohl für die E-Control als auch für die Meldeverpflichteten eine Anpassung und Erweiterung ihrer diesbezüglichen IT-Systeme. Die Arbeiten dazu wurden bereits vorbereitet und können nun, mit Inkrafttreten der Verordnung, in Angriff genommen werden. Geplant ist, dass die notwendigen Systeme in den nächsten Monaten fertiggestellt werden, sodass die erweiterten Informationen im Laufe des nächsten Jahres flächendeckend auf www.ladestellen.at abrufbar sind und die Kundinnen und Kunden von den Vorteilen profitieren.
(hst)