Auf der Seite 1 des Energieausweises werden in Österreich 4 Kennwerte zur Beschreibung der Gebäudequalität grafisch dargestellt. Niederösterreich hat sich nun entschieden, nur den Heizwärmebedarf abzubilden.
Im internationalen Vergleich liegt Österreich beim Klimaschutz-Index hinter Ägypten und knapp vor Indien. Foto: © IG Windkraft


Die EU schreibt in ihrer Energieeffizienz-Richtlinie vor, dass in jedem öffentlichen Gebäude ein Energieausweis hängen muss. Die Länder haben das umzusetzen, in Österreich bestimmt seit 2011 die neue OIB Richtlinie 6 daher die Durchführung, die Länder haben das in Ländergesetze zu übernehmen.

Man beschloss nun im ÖVP-dominierten Landtag am 6. November 2013, eher unbemerkt von der Öffentlichkeit, eine Änderung der Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008.

Die Vorgabe des Bundes/EU hatte gelautet:

 „13.2.2 Für alle Nicht-Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 12 mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 500 m², die starken Publikumsverkehr aufweisen und von Behörden genutzt werden, sind die beiden ersten Seiten des Energieausweises an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Haupteinganges auszuhängen. Ab 9. Juli 2015 gilt die Aushangpflicht bereits ab einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 250 m².

Am 6. November bestimmten die Niederösterreicher lapidar: Der Punkt 13.2.2 sei „nicht anzuwenden“!

Nun ist unklar, welche Rechtsmaterie gilt: Denn die NÖ Bauordnung legt die Aushangpflicht nach wie vor fest (§ 30a).

Ing. Reinhhold Kunze, Landesenergiebeaiftragter, stellt klar: "Diesbezüglich wurde in der NÖ Bauordnung dies bereits mit
der ersten Umsetzung geregelt und in der Novelle mit 01. Jänner 2013 im § 30a entsprechend auf die neue Flächenanforderung angepasst.
Somit ist in der NÖ GEEV dieser Teil der OIBRL6 natürlich nicht zu übernehmen, da es für einen und denselben Bereich keine zwei
Gesetzesformulierungen geben kann und der Teil bereits im Ranghöheren Gesetz abgehandelt ist."

Die NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung (NÖ GEEV) speckt den Energieausweis aber auch ab: Während sich Bund und Länder nach jahrelangen Verhandlungen auf den neuen Energieausweis geeinigt hatten, ändern die Niederösterreich dies nun:

So will man auf der ersten Seite nur noch den Heizwärmebedarf ausweisen. Alle anderen (nur Salzburg hat die OIB-RL noch nicht ratifiziert) halten sich an die Abmachung und geben HWB (Heizwärmebedarf), Primärenergiebedarf (PEB), CO2-Emissionen und Gesamtenergie-Koeffizient (fGEE) sofort sichtbar auf Seite 1 des Energiebedarfes an.

Dazu stellt der Landesenergiebeauftragte Reinhold Kunze fest: Der Energieausweis beim Endkunden sollte vergleichbar und vor allem übersichtlich bleiben. Das war für unsere landesinterne AG ein wesentliches Kriterium. Die neue Variante mit den 4 Pfeilen an der Deckseite (Labeling) tut das nicht. Wir wissen das
auch aus einer Vielzahl von Kontakten mit Betroffenen. Somit gibt es in Niederösterreich das weiter gewohnte Bild mit dem
einfachen Labeling auf der ersten Seite. Die Umsetzung der Anforderung passiert aber vollständig, da Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf, Faktor für Primärenergie und CO2 auf der zweiten Seite (Kennzahlen) - entsprechend der Anforderungen der EU und OIB - dargestellt sind.".

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