Es hagelt Kritik an der ziemlich einschneidenden Vorstellung der österreichischen Bundesregierung. Kleine, große und vergleichsweise riesige Erzeuger der Erneuerbaren Energie sehen sich „bestraft“ weil für das Einspeisen von Überschussstrom in Zukunft Netzgebühren zu bezahlen sind. Aus braven Pionieren und grünen Investoren würden so schwarze Schafe, die sich bisher um die Kosten für Netzbelastungen gedrückt hätten.
Dass der Entwurf des E-Wrtschaftsgesetzes (Stellungnahmen sind nur noch bis morgen, 15. August 2025, möglich) aber nicht nur die privaten Klein-Investoren in Rage bringt, sondern auch die Big-Player erkennbar ärgert, zeigt die Stellungnahme des Burgenlandes.
Während in manchen Regionen die Versorgung weiterhin auf fossile oder importierte Energie setzt, müssen andere die finanziellen Folgen des Ausbaus allein tragen – obwohl die Netzinfrastruktur und die dort erzeugte Energie letztlich dem gesamten Bundesgebiet zugutekommen.
„Systemnutzungsentgelte bundesweit zu verteilen!”
Eine der vielen Einwendungen gegen den Entwurf formuliert das Land (das von den Einspeisungen und Verkäufen und Einsparungen durch den windmächtigen Landesenergieversorger profitiert) so:
(Zu § 128) „Es wird angeregt,... ausdrücklich die Möglichkeit aufzunehmen, Systemnutzungsentgelte bundesweit zu verteilen. Der Gesetzestext sollte daher um folgenden Satz ergänzt werden: „Die Abschätzung gemäß Abs. 1 kann Vorschläge zur sachgerechten Auf- teilung von Kosten zwischen Netzbenutzern und Netzbereichen enthalten, insbesondere zur bundesweiten Verteilung von Kosten gemäß Abs. 2.“ Diese Ergänzung ist notwendig, um einen fairen und solidarischen Ausgleich zwischen den Bundesländern zu ermöglichen – insbesondere mit Blick auf jene Regionen, die bereits heute erhebliche Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien tätigen.
„Keine überproportionale Belastung!”
Der Umbau des Energiesystems zur Erreichung der Klimaziele ist ein gesamtösterreichisches Anliegen. Es kann daher nicht sein, dass einzelne Bundesländer – wie etwa das Burgenland – überproportional mit Netzkosten belastet werden, nur weil sie frühzeitig und konsequent in erneuerbare Erzeugungs- und Netzkapazitäten investieren.
Ohne eine bundesweite Verteilung der damit verbundenen Kosten drohen gravierende Ungleichgewichte: Während in manchen Regionen die Versorgung weiterhin auf fossile oder importierte Energie setzt, müssen andere die finanziellen Folgen des Ausbaus allein tragen – obwohl die Netzinfrastruktur und die dort erzeugte Energie letztlich dem gesamten Bundesgebiet zugutekommen. Eine gesetzlich verankerte Möglichkeit zur bundesweiten Kostenverteilung ist daher nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein entscheidender Anreiz für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien.
Nur wenn die Systemkosten fair verteilt werden, kann die Energiewende österreichweit gelingen, ohne einzelne Regionen wirtschaftlich zu überfordern oder Investitionsbereitschaft zu ge- fährden.“



