Zur Verfügung stehen in der aktuellen Ausschreibung 2 Millionen Euro, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).
Details zum Förderprogramm „Energiegemeinschaften 2024“
Gefördert wird die Planung und Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen können und einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.
Soziale, technologische und andere Kriterien
Die Projekte müssen ein Set an technologischen, sozialen, organisatorischen und ökologischen Kriterien wie etwa den Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien, die Verbindung mit E-Mobilität, die Adressierung von Energiearmut oder konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung von Gender & Diversität erfüllen.
Es werden unter anderem Beratungsleistungen, Informationsveranstaltungen, Planungsarbeiten und Umweltstudien gefördert. Für das Förderprogramm stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Finanzierung pro Förderungsnehmer:in (inkl. Bonus) beträgt 20.000 Euro.
Informationen zur Antragstellung
Einreichungen sind laufend ab sofort bis 31.03.2025 (14 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich. Diese sind online unter www.umweltfoerderung.at/energiegemeinschaften möglich.
Link zur Ausschreibung
https://www.klimafonds.gv.at/call/energiegemeinschaften-2024/
Leitfaden Energiegemeinschaften Ausschreibung 2024:
https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/2024/09/Leitfaden-Energiegemeinschaften-2024.pdf
Weitere Informationen zu Energiegemeinschaften unter https://energiegemeinschaften.gv.at
Beratungsstellen in den Bundesländern finden Sie unter https://energiegemeinschaften.gv.at/kontakt-beratung